von meiner Bank (VR-Bank Neu-Ulm) habe ich folgende Information erhalten.
Ist dies bereits umgesetzt oder muss hier nochetwas getan werden?Information zu Änderung i.R. der EU-Geldtransferverordnung
Lastschrifteinreichungen zum Einzug von Zahlungen aus Staaten außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes neue gesetzliche Vorgaben ab dem 26. Juni 2017
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
zum 26. Juni 2017 sind neue gesetzliche Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2015/847 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von
Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) zu beachten. In diesem
Zusammenhang sind wir als Bank verpflichtet, zum Zwecke der Geldwäsche- und
Terrorismusbekämpfung zukünftig bei der Lastschriftausführung die Angaben zum
Zahlungspflichtigen (Zahler) und zum Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) zu
prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen nach den gesetzlichen Vorgaben in der
Regel aus Namen und Kundenkennungen und der Adresse des Zahlungspflichtigen.
Wir bitten Sie, ab dem 26. Juni 2017 bei Lastschrifteinreichungen mit
Zahlungspflichtigen, deren Konto sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) befindet (zum Beispiel in der Schweiz), im Datensatz zusätzlich zur Kundenkennung
und zum Namen auch die Anschrift des Zahlungspflichtigen anzugeben. Sofern Sie diese
Angaben nicht vollständig mit einreichen, können wir die Lastschrifteinzüge in diesen
Fällen nicht mehr bearbeiten. Bitte achten Sie daher auf eine formgerechte Einreichung.
Unseren Verein betrifft das nicht, daher die Frage an die anderen JVerein-Anwender:
Benötigt ihr diese Umsetzung?
Viele Grüße
Danzelot