Es gibt verschiedene Rechtsmeinungen zum Thema.
Konkret geht es um einen gemeinnützigen Verein. Der hat Projekte im Ausland, wo ein Vereinsmitglied (Vorstand) tätig wird und Ausgaben wie Flug oder dortige Reisekosten hat. Die möchte er vom Verein zurück.
In dieser Quelle wird eine Satzungsänderung in Bezug auf Reisekosten empfohlen.
https://www.yourxpert.de/antwort/reisek ... .m450.html
Diese hier beruft sich auf 670 BGB und schreibt, es sei keine Satzungsänderung nötig.
https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-i ... genersatz/
Wie ist Eure Erfahrung mit dem Finanzamt diesbezüglich?
Reisekosten zwingend in Satzung?
Moderator: heiner
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Re: Reisekosten zwingend in Satzung?
Erfahrungen mit anderen Finanzämtern helfen nur bedingt weiter.
Wäre es eine Option, wenn die Reisekosten unmittelbar vom Verein übernommen werden, also Buchung im Namen des Vereins und Zahlung vom Vereinskonto?
Ich denke, dass das zulässig sein sollte.
Eine ganz andere Problematik ist die, ob und was der Verein zahlen soll - das müsst Ihr intern klären.
Das ist auch das Hauptthema in der ersten Deiner Fundstellen (Reisekostenordnung).
Intuitiv würde ich sagen, dass es besser ist, einen Beschluss der Mitgliederversammlung herbeizuführen, wenn der Vorstand selbst der Hauptbegünstigte einer Regelung ist.
Wäre es eine Option, wenn die Reisekosten unmittelbar vom Verein übernommen werden, also Buchung im Namen des Vereins und Zahlung vom Vereinskonto?
Ich denke, dass das zulässig sein sollte.
Eine ganz andere Problematik ist die, ob und was der Verein zahlen soll - das müsst Ihr intern klären.
Das ist auch das Hauptthema in der ersten Deiner Fundstellen (Reisekostenordnung).
Intuitiv würde ich sagen, dass es besser ist, einen Beschluss der Mitgliederversammlung herbeizuführen, wenn der Vorstand selbst der Hauptbegünstigte einer Regelung ist.