Prima, langsam lichtet sich der Nebel. Vielen Dank für die Unterstützung.
Zu 1): Ich hatte keinen Anfangsbestand für das "Sonstige Rücklagenkonto" erfasst. Dann kann ja auch nix Richtiges herauskommen.
Zu 2): Das wäre gut, wenn die Kontoart einfach "Sonstige Rücklagen und Vermögen" hieße. Dann komme ich gut damit zurecht.
Wenn im einen Jahr die Einnahmen über und im anderen Jahr unter 45 T€ liegen, wird empfohlen, dennoch die Mittelverwendungsrechnung weiterzuführen (https://www.stiftungen.org/stiftungen/b ... iedet.html).
Zur Frage, ob ein Verwendungsrückstand aus dem Vorjahr noch zeitnah ausgegeben werden muss, wenn der Verein im aktuellen Jahr unter der Grenze von 45 T€ liegt, sagt die Finanzbehörde: "In dem Veranlagungszeitraum, in dem die Einnahmen einer Körperschaft unter der 45.000 Euro-Grenze bleiben, ist für sämtliche vorhandene Mittel die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung ausgesetzt. Bei Überschreiten dieser Grenze unterliegen die in den Jahren des Unterschreitens angesammelten und die übrigen, zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Mittel, nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung.". Also: sinkt man unter 45 T€, ist die zeitnahe Mittelverwendung für alle Mittel ausgesetzt, steigt man über die 45 T€, gilt die zeitnahe Mittelverwendung nur für die im Veranlagungszeitraum zugeflossenen Mittel.
(https://fm.baden-wuerttemberg.de/filead ... ereine.pdf)
Zu 3): Na, da bin ich anderer Meinung. Einfaches Beispiel:
2022: Einnahmen 50.000, Ausgaben 0. Dann sind die Einnahmen bis zum 31.12.2024 zu verwenden.
2023: Einnahmen 0, Ausgaben 0
2024: Einnahmen 0, Ausgaben 0
01.01.2025: Die Mittel aus 2022 wurden nicht vorschriftsmäßig verwendet und das Finanzamt kann die Gemeinnützigkeit versagen. Letztlich muss ich als Vorstand / Kassierer spätestens am 31.12.2024 schauen, ob die Mittel fristgerecht verwendet wurden. Wenn nicht, müssen sie noch im alten Jahr an eine Einrichtung ausgekehrt werden, die den gleichen Satzungszweck nach § 52 Abs. 2 Satz 1 verfolgt wie mein Verein. (Anm.: Ein Hin- und Herschieben zwischen Verein und zugehörigem Förderverein würde ich dabei als Gestaltungsmissbrauch einwerten.)
Für die Mittelverwendungsrechnung ist es daher schon erheblich, ob Überweisungen mit dem Zweck der zwanghaften Weitergabe erfolgt sind, da sie den Rückstand mindern. Entweder es gibt einen Haken bei der Buchung, der eine zwanghafte Weitergabe kenntlich macht, oder einen Erfassungsdialog bei der Mittelverwendung, wo man auf Jahressicht eingeben kann, wieviel insgesamt zwanghaft weitergegeben wurden. So würde ich es einwerten.
Folge für das Programm aus meiner Sicht:
Im oberen Bereich (resultierend aus dem Vorjahr) können die zwanghaft weitergegebenen Mittel entfallen, im mittleren Bereich, wo die verwendeten Mittel des akt. GJ ermittelt werden, könnten unterhalb der Rücklagenzuführungen die zwanghaft weitergegebenen Mittel ausgewiesen werden. Letztlich müssten dort Werte stehen, wenn der Rückstand aus dem vorletzten GJ höher ist als die im GJ bestehenden Ausgaben inkl. Rücklagenzuführung.
Mittelverwendungsrechnung
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Re: Mittelverwendungsrechnung
Hallo,
erst einmal vielen Dank für deine Anmerkungen.
Zum Punk 3 hätte ich auch einen Vorschlag.
* Ich lasse die im oberen Bereich die zwanghaften Mittel schon drinnen. Wenn der Kassenwart es wie du sagst richtig macht sollte da immer 0€ stehen. Macht er es aber nicht richtig und es bleibt doch etwas übrig, dann sollte man ja auch sehen, dass etwas nicht stimmt. Als zusätzliche Kontrolle denke ich ist das schon gut.
* Bezüglich der zwanghaften Verwendung denke ich wäre es doch am einfachsten wenn man sich dafür eine eigene Buchungsart definiert. Wie ich schon hier gesagt habe wird es in der nächsten Version einen Mittelverwendung Saldo View geben der den Mittelzu- und Abfluss auf Buchungsart Ebene auflistet, ähnlich wie des Buchungsklassensaldo. Hier würde man dann genau sehen wieviel zwanghaft verwendet wurde weil es in einer eigenen Zeile erscheint.
Der Wert der im Report unten steht wäre dann eine Orientierungshilfe für den Kassenwart wieviel zwanghafte Verwendung aktuell existiert. Die muss er halt abbauen, entweder durch noch anfallende Ausgaben oder eben durch eine zwanghafte Verwendung. So kann er schauen, dass der Wert am Ende dann 0€ wird.
Evtl. könnte ich aber die Titel der Zeilen ändern. So etwas wie "Überfällige zwanghafte Verwendung aus den letzten GJ" in Zeile 3. Ganz unten dann "Überfällige zwanghafte Verwendung in diesem GJ".
erst einmal vielen Dank für deine Anmerkungen.
Zum Punk 3 hätte ich auch einen Vorschlag.
* Ich lasse die im oberen Bereich die zwanghaften Mittel schon drinnen. Wenn der Kassenwart es wie du sagst richtig macht sollte da immer 0€ stehen. Macht er es aber nicht richtig und es bleibt doch etwas übrig, dann sollte man ja auch sehen, dass etwas nicht stimmt. Als zusätzliche Kontrolle denke ich ist das schon gut.
* Bezüglich der zwanghaften Verwendung denke ich wäre es doch am einfachsten wenn man sich dafür eine eigene Buchungsart definiert. Wie ich schon hier gesagt habe wird es in der nächsten Version einen Mittelverwendung Saldo View geben der den Mittelzu- und Abfluss auf Buchungsart Ebene auflistet, ähnlich wie des Buchungsklassensaldo. Hier würde man dann genau sehen wieviel zwanghaft verwendet wurde weil es in einer eigenen Zeile erscheint.
Der Wert der im Report unten steht wäre dann eine Orientierungshilfe für den Kassenwart wieviel zwanghafte Verwendung aktuell existiert. Die muss er halt abbauen, entweder durch noch anfallende Ausgaben oder eben durch eine zwanghafte Verwendung. So kann er schauen, dass der Wert am Ende dann 0€ wird.
Evtl. könnte ich aber die Titel der Zeilen ändern. So etwas wie "Überfällige zwanghafte Verwendung aus den letzten GJ" in Zeile 3. Ganz unten dann "Überfällige zwanghafte Verwendung in diesem GJ".
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Re: Mittelverwendungsrechnung
Wieso Rücklagenzuführung?hyperfix hat geschrieben: Sonntag 16. Februar 2025, 18:01 Letztlich müssten dort Werte stehen, wenn der Rückstand aus dem vorletzten GJ höher ist als die im GJ bestehenden Ausgaben inkl. Rücklagenzuführung.
Mein Verständnis war so, dass Rücklagen Zuführung nichts damit zu tun haben. Sie mindern die Mittelzuflüsse aber sie zählen nicht als Mittelverbrauch für Rückstände. Man entzieht halt zugeflossene Mittel der zeitnahe Verwendung.
Als Referenz dient hier die Zahl Ausgaben - Rücklagenentnahme. Rücklagenentnahme mindert die Ausgaben. So war es zumindest in einer Beispierechnung im Internet.
Die zwanghafte Verwendung berechne ich dann als Rückstand aus dem vorletzten GJ abzüglich der Referenz, also Rückstand - Mitterabfluss + Rücklagenentnahme.