Abschreibung / Afa

Hier verraten JVerein-Benutzer ihre Tricks und Tips zur JVerein

Moderator: heiner

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wald
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Abschreibung / Afa

Beitrag von wald »

Hallo,

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mit JVerein am besten eine Abschreibung buche?

Danke
Thomas
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heiner
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Re: Abschreibung / Afa

Beitrag von heiner »

Hallo,

das geht leider nicht, weil dabei keine Transaktionen auf Bank- oder Bargeldkonten verbunden sind. Siehe auch http://www.jverein.de/wiki/index.php?ti ... s%C3%A4tze und http://www.jverein.de/wiki/index.php?ti ... h%C3%A4nge

Heiner
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Tilman
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Re: Abschreibung / Afa

Beitrag von Tilman »

Hallo zusammen,

das Thema Abschreibungen wurde auch in anderen Thread schon recht knapp beendet.

Wie machen die vielen anderen JVerein-Schatzmeister das?
Wie erstellt ihr dann die Einnahmenüberschussrechnung, wenn es Abschreibungen gibt?
Bei uns steht das beim nächsten Jahresabschluss an. Ich will ja nicht JVerein verlassen, weil wir ein Notebook dafür gekauft haben. :roll:

Mein erster Gedanke ist, die Liste Buchungsklassen (Buchungsklassen-Saldo) als CSV auszugeben, in Excel zu formatieren und eine Zeile Abschreibungen hinzuzufügen.
Ähnlich wie in diesen Beispielen:
http://dieter-reitz.de/wp-content/uploa ... Verein.pdf Seite 24
http://anstiftung.de/jdownloads/Webinar ... reinen.pdf Seite 27

Wäre dieses Vorgehen korrekt?

Tilman
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heiner
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Re: Abschreibung / Afa

Beitrag von heiner »

Hallo Tilmann,

die JVerein-Buchführung ist ganz schlicht gestaltet. Damit werden sämtliche Zahlungsvorgänge (bar und unbar) aufgelistet und einer Buchungsart zugewiesen. Damit kann man am Jahresende nachweisen, für welche Zwecke Geld eingenommen und ausgegeben wurde. Abschreibungen wirken sich auf keinem Bankkonto oder in keiner Bargeldkasse aus. Daher werden sie auch nicht von JVerein erfasst.

Heiner
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Vrumfondel
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Re: Abschreibung / Afa

Beitrag von Vrumfondel »

Hallo,

ich hatte die gleiche Fragestellung und habe für mich folgende Lösung gefunden:

Ich habe eine ein Konto "AfA" angelegt, das mit keinem Hibiscus-Konto verbunden ist, analog einer Barkasse. Die Anschaffung für - in meinem Fall - den Büroschrank buche ich nun als Umbuchung vom Bankkonto auf das Konto "AfA". Damit stimmt das Bankkonto und der Gegenwert ist auf dem Konto "AfA". Auf letzterem buche ich dann auch die Abschreibung gemäß AfA-Tabellen.

Im Saldo hebt sich der Anschaffungspreis durch die Umbuchung auf und es verbleibt nur die Abschreibung. Sieht für mich erstmal ganz richtig aus. Ich mache das alles aber zum ersten Mal, daher die Frage an die Fachleute, ob das so wenigstens nicht ganz falsch ist.

Noch zwei Fragen dazu: Muss das unbedingt einem Bereich, ideell oder Zweckbetrieb, zugeordnet werden? Wenn es kein Büroschrank wäre, sondern ein PKW, dann würden wir ja auch nicht zwei davon kaufen, um den einmal ideell und einmal bzgl. des Zweckbetriebs abzuschreiben? Der Wagen würde natürlich immer genutzt.

Und noch eine Frage: Ich habe mich dämlich gegoogelt, finde aber keine AfA-Tabellen für den Schulbereich. Unser Büroschrank würde im Büro eines Finanzbeamten sicherlich ungleich länger halten als in unserem Betreuungsbereich einer Grundschule.

Viele Grüße
Vrumfondel
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DIG
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Re: Abschreibung / Afa

Beitrag von DIG »

Vrumfondel hat geschrieben:Und noch eine Frage: Ich habe mich dämlich gegoogelt, finde aber keine AfA-Tabellen für den Schulbereich. Unser Büroschrank würde im Büro eines Finanzbeamten sicherlich ungleich länger halten als in unserem Betreuungsbereich einer Grundschule.
Wenn es keine branchenspezifischen AfA-Liste gibt (für den Schulbereich habe ich auch keine gefunden), sollte man sich an der "AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle "AV")" orientieren.
Davon kann man -mit objektiver, nachvollziehbarer Begründung- aber durchaus auch abweichen: "Die Nutzungsdauer ist unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse zu schätzen. Sog. AfA-Tabellen sind ein Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen. Die in ihnen festgehaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswissen. Die AfA-Tabellen stellen keine bindende Rechtsnorm dar. Dennoch werden die in den AfA-Tabellen festgelegten Abschreibungssätze sowohl von der Rechtsprechung, der Verwaltung als auch der Wirtschaft allgemein anerkannt, da sie umfangreiches in der Praxis gewonnenes Fachwissen widerspiegeln." (Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/W ... ellen.html)

Gruß,
Carsten
Viele Grüße,
Carsten
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Tilman
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Re: Abschreibung / Afa

Beitrag von Tilman »

@Vrumfondel: Vielen Dnak für den Tipp. An so ein extra Konto hatte ich auch schon gedacht. Aber mich noch nicht dran getraut.

Umbuchung?
Warum hast du die Buchungen als "Umbuchung" angelegt? Wenn man sie als Einnahmen und Ausgaben anlegte, würde sie im Jahressaldo in getrennten Spalten zu sehen sein. Was IMHO wünschenwert ist.

Buchungsarten:
Anschaffungen und Abschreibungen können ja in unterschiedlichen steuerlichen Bereichen anfallen. Darum würde ich Buchungsarten anlegen, die das wiederspiegeln. Also "Sachanlagen im ideellen Bereich", "Abschreibungen im idellen Bereich", etc.

Beispiel:
Ich beschreibe mal dein Beispiel nochmal aus meiner Sicht:
Wenn ich einen Büroschrank kaufe für 1300 EUR und 13 Jahre Nutzungsdauer unterstelle, kann ich 100 EUR/Jahr abschreiben.
Dann würde ich folgendes buchen:
Bankkonto: minus 1300, sofort, Ausgabe, Kosten im ideellen Bereich
Afa-Konto: plus 1300, sofort, Einnahme, Sachanlagen im ideellen Bereich
Afa-Konto: minus 100, am Ende des Jahres, Ausgabe, Abschreibungen im idellen Bereich

Im Jahressaldo
ist das Bankkonto bei -1300
ist das Afa-Konto also bei +1200: +1300 Einnahmen, -100 Ausgaben.

Netto/Brutto:
Habe ich das richtig verstanden, dass man als Verein für eine Anschaffung im idellen Bereich hier immer mit den Brutto-Beträgen (inkl MWSt) arbeitet und nicht wie sonst bei Abschreibungen von Unternehmen mit den Nettowerten? Und nur bei der Einstufung ob GWG oder nicht zählt trotzdem der Nettowert.
siehe http://www.akademie.de/wissen/abschreib ... schreibung
und http://www.bankazubi.de/community/forum ... &forumid=2

Wäre super wenn noch ein paar erfahrene Leute hier bestätigen könnten, ob das formell richtig ist. Dann könnte daraus ja eine Art Empfehlung werden.

Gruß
Tilman
Vrumfondel
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Re: Abschreibung / Afa

Beitrag von Vrumfondel »

Hallo Tilman,

ob Umbuchung oder Einnahme/Ausgabe ist glaube ich letztlich egal, oder? Wenn Du zwei verschiedenen Buchungsarten vom Typ Umbuchung nimmst, dann werden die Beträge im Saldo auch aufgeführt. Bzgl. der Buchungsarten müssen diese wohl in der Tat, wie andere Buchungsarten auch, je steuerlichem Bereich angelegt werden.

Jetzt sind die Steuerberater hier im Forum gefragt: Nachdem, was ich gefunden habe, ist immer der Nettowert zugrundezulegen. Vgl. dazu hier: http://www.akademie.de/wissen/gwg-absch ... mmelposten:
Wichtig: Bei den genannten Wertgrenzen (150 Euro / 410 Euro / 1.000 Euro) handelt es sich grundsätzlich um Nettobeträge. Das gilt für alle Abschreibungsarten. Die Nettowerte sind ausnahmsweise auch für "Kleinunternehmer" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und andere nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Selbstständige bindend.
Ich habe daher eine Splitbuchung vorgenommen, die den Nettowert auf das Afa-Konto umbucht und die Vorsteuer als Ausgabe bucht, auch wenn diese nicht abgezogen werden kann.

Bis zum Jahresabschluss bleibt ja noch etwas Zeit für Recherche. ;)

Grüße
Vrumfondel
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Tilman
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Re: Abschreibung / Afa

Beitrag von Tilman »

Schau dir mal die beiden Links an, die ich gepolstert hatte. Da steht sinngemäß, dass Vereine und Kleinunternehmen den Bruttowert abschreiben. Aber bei der ersten Einstufung, ob die 150 oder 410 Euro Grenze gilt, zählt immer der Nettowert.
Oder hab ich das falsch verstanden?

Tilman
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