Spendenquittungen

JVerein-Benutzer diskutieren über Erweiterungswünsche

Moderator: heiner

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MoSchwa
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Spendenquittungen

Beitrag von MoSchwa »

Ich bin die Schatzmeisterin des Max Steenbeck Gymnasiums in Cottbus und arbeite jetzt seit Anfang April mit diesem Vereinsprogramm.
Leider habe ich bei den Spendenquittungen eine kleine Schwachstelle gefunden. Das Bundesfinanzministerium hat einen neuen Vordruck für die Spendenquittungen entworfen. Bei diesen Spendenquittung muss sowohl der Freistellungsbescheid mit dem Veranlagungszeitraum und das Datum des Bescheides als auch der Bescheid über die satzungsmäßigen Voraussetzungen mit Datum in der Spendenquittung aufgeführt werden.
Wenn ich über diese Vereinssoftware die Spendenquittungen ausdrucke, habe ich aber nur die Wahl das eine oder das andere auf der Spendenquittung auszudrucken. Wir möchten aber gerne beides auf unseren Spendenquittungen haben.
Ich habe die unterschiedlichen Spendenquittungen als Datei eingefügt. Im Teil 1 ist das Formular des Bundesfinanzministeriums und die von mir in Word geschriebene Spendenquittung. Teil 2 zeigt die Spendenquittungen die mit dem Programm gedruckt werden können.
Könnten Sie das in Ihrer Software ändern?
Mit freundlichen Grüßen
Monika Schwarz
Spendenquittungen Teil 2.pdf
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Spendenquittungen Teil 1.pdf
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DIG
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Re: Spendenquittungen

Beitrag von DIG »

Hallo Monika,

das Verfahren bzw. der der Passung "Die Einhaltung der satungsmäßigen Voaussetzungen..." ersetzt seitens des Finanzamts die zuvor ausgestellte vorläufigen Freistellungsbescheinigung. Einen solcher Bescheid nach §60a AO ist v.a. für neue Vereine relevant, und zwar bis der erste reguläre Freistellungbescheid vorliegt. Danach braucht man den im Alltag nicht mehr, denn es gibt ja den (höherwertigen und i.d.R. jüngeren) Freistellungsbescheid. Und es genügt nicht nur eben nur den Freistellungsbescheid auf der Spendenquittung anzugeben, sondern es muss auf Dauer sogar der letzte Freistellungsbescheid sein denn nur den gibt es regelmäßig neu während der Festestellungsbescheid i.d.R. nur einmal ergeht und spätestens nach drei Jahren für eine Zuwendungsbeschinigung eh nicht mehr genutzt werden kann (vgl. https://www.haufe.de/steuern/finanzverw ... 25082.html).
Im amtlichen Vordruck kann man daher eine der beiden Optionen ankreuzen, man muss sie aber nicht zwingend beide angeben. Insbesondere dürfen nicht zutreffende Textpassagen in einer Spendenquittung auch weggelassen werden (solange der Text im Übrigen natürlich wie vorgeschrieben ist).

JVerein druckt daher in die Spendenquittungen automatisch den Verweis auf den Freistellungsbescheid -sofern ein solcher schon vorliegt- und nur sonst den Text für den Bescheid nach §60a AO.

Viele Grüße
Carsten
Viele Grüße,
Carsten
MoSchwa
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Re: Spendenquittungen

Beitrag von MoSchwa »

Hallo Carsten,
die Rechtsabteilung der Sparkasse Spree Neiße hat die erste von mir erstellte Spendenquittung (mit dem letzten Freistellungsbescheid vom 05.12.2015) mit der Begründung zurückgeschickt, dass Sie beide Angaben auf der Spendenquittung haben will. Aus dem Beitrag den Du angegeben hast, geht auch nicht hervor, dass man nicht beide Steuerbescheide auf der Spendenquittung angeben kann wenn man will.
Monika
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