Kontengranularität und gesetzliche Vorschriften
Verfasst: Montag 18. April 2011, 14:28
Hallo,
Ich stehe noch vor der Aufgabe die Konten richtig zu untergliedern.
Dabei stosse ich auf folgende Fragestellung:
Wieviele Konten brauche ich mindestens? (Reicht eine Untergliederung in die vom Finanzamt gegliederten Bereiche: Ideologischer Bereich, Zweckbetrieb, wirschaftlicher Bereich, etc.)
Wie weit geht die Auskunftspflicht und Aufschlüsselungspflicht gegenüber den Mitgliedern? (Konkret: Muss ich fein granularer buchen, als ich von Gesetzes wegen muss, wenn die Mitglieder spezielle Einnahmen genauer aufgeschlüsselt haben wollen?)
Es wäre schön, wenn Ihr mal ein paar Erfahrungen aus euren Vereinen berichten könntet...
Ich stehe noch vor der Aufgabe die Konten richtig zu untergliedern.
Dabei stosse ich auf folgende Fragestellung:
Wieviele Konten brauche ich mindestens? (Reicht eine Untergliederung in die vom Finanzamt gegliederten Bereiche: Ideologischer Bereich, Zweckbetrieb, wirschaftlicher Bereich, etc.)
Wie weit geht die Auskunftspflicht und Aufschlüsselungspflicht gegenüber den Mitgliedern? (Konkret: Muss ich fein granularer buchen, als ich von Gesetzes wegen muss, wenn die Mitglieder spezielle Einnahmen genauer aufgeschlüsselt haben wollen?)
Es wäre schön, wenn Ihr mal ein paar Erfahrungen aus euren Vereinen berichten könntet...