Spendenbescheinigung - Sammelbestätigung
Verfasst: Mittwoch 22. Juni 2011, 12:28
Hallo Heiner,
hat eine Person in einem Jahr mehrfach gespendet, wird bei der automatischen Erstellung der Spendenbescheinigung die Summe aller Spenden eingetragen - also eine Sammelbescheinigung erstellt.
Hierzu gibt es vom Bundesfinanzministerium folgendes Schreiben vom 04.05.2011:
Leider ist es nicht möglich, PDF-Dateien hochzuladen. Falls Du das Dokument benötigst, maile ich es Dir.
Gruß
Danzelot
hat eine Person in einem Jahr mehrfach gespendet, wird bei der automatischen Erstellung der Spendenbescheinigung die Summe aller Spenden eingetragen - also eine Sammelbescheinigung erstellt.
Hierzu gibt es vom Bundesfinanzministerium folgendes Schreiben vom 04.05.2011:
Sollte eine Person also mehrfach gespendet haben, muss die automatische Spendenbescheinigung anders generiert werden.6. Gegen die Erstellung einer Bestätigung mehrerer Geldzuwendungen (Mitgliedsbeiträge und/oder Geldspenden) in einer förmlichen Zuwendungsbestätigung, einer so genannten Sammelbestätigung, bestehen unter folgenden Voraussetzungen keine Bedenken:
• Anstelle des Wortes „Bestätigung“ ist das Wort „Sammelbestätigung“ zu verwenden.
• In dieser Sammelbestätigung ist die Gesamtsumme zu nennen.
• Nach der Bestätigung, dass die Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke verwendet werden, ist folgende Bestätigung auf der Sammelbestätigung zu ergänzen: „Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestätigungen noch Beitragsquittungen oder ähnliches ausgestellt wurden und werden.“
• Auf der Rückseite der Sammelbestätigung oder in der dazugehörigenden Anlage ist jede einzelne Zuwendung mit Datum, Betrag und Art (Mitgliedsbeitrag, Geldspende) aufzulisten. Diese Auflistung muss ebenfalls eine Gesamtsumme enthalten, die derjenigen der Sammelbestätigung entspricht, und als „Anlage zur Sammelbestätigung vom …“ gekennzeichnet sein.
• Zu jeder einzelnen in der Sammelbestätigung enthaltenen Geldspende ist anzugeben, ob es sich hierbei um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt oder nicht (vergleiche Randnummer 9). Handelt es sich um direkte Geldspenden oder um Geldspenden im Wege des Verzichts auf die Erstattung von Aufwendungen, sind die entsprechenden Angaben dazu entweder auf der Rückseite der Sammelbestätigung oder in der Anlage zu machen.
• In der Sammelbestätigung ist anzugeben, auf welchen Zeitraum sich diese erstreckt. Die Sammelbestätigung kann auch für nur einen Teil des Kalenderjahrs ausgestellt werden.
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Gruß
Danzelot