Diese Regelung ist seit 2020 oder 2022 hinfällig, auf jeden Fall für Vereine mit Einnahmen unter 45.000 EUR.Gemeinnützige Vereine müssen ihre Einnahmen (Finanzen und Sachen) im aktuellen und den zwei folgenden Jahren verwenden (zeitnahe Verwendung).
Ich suche da gerne nochmal nach Quellen.
Wenn man nach dem Thema im Internet suchst, findet man viele Quellen, die meisten sind aber sehr alt, teilweise 10 Jahre. Also wirklich genau hinschauen, wie aktuell der Beitrag ist.