Bezeichnung der Sammellastschriften / Verwendungszweck

JVerein-Benutzer diskutieren über Erweiterungswünsche

Moderator: heiner

Heart
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Re: Bezeichnung der Sammellastschriften / Verwendungszweck

Beitrag von Heart »

Danke... kleine Berichtigung, es sind max. 140 Zeichen im Verwendungszweck bei SEPA erlaubt.
Danzelot
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Re: Bezeichnung der Sammellastschriften / Verwendungszweck

Beitrag von Danzelot »

Hallo Heiner,

bis jetzt habe ich immer den Verwendungszweck "Mitgliederbeitrag 2014" genannt.
Nachdem ich auf der ersten Seite dieses Threads gelesen habe, dass man auch die allgemeinen Variablen verwenden kann, habe ich dies sofort ausprobiert.
Allerdings war das Ergebnis mit "Mitgliederbeitrag $aktuellesjahr" nicht wie erhofft.
An Hibiscus wird folgender Text als Bezeichnung übergeben: Mitgliederbeitrag $aktuellesjahr Folge-Einzug vom 26.02.2015 07:52:42
Auch die Verwendungszwecke der Sammellastschrift enthalten den großgeschriebenen Variablennamen (ohne $) und nicht das aufgelöste aktuelle Jahr.

Viele Grüße
Danzelot
Heart
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Re: Bezeichnung der Sammellastschriften / Verwendungszweck

Beitrag von Heart »

Wenn ich einen Wunsch äußern dürfte, wäre das ein "Haken" bei der Abrechnungsmaske, der alles "automatisierte Erweitern des Verwendungszwecks mit Mitgliedsnr, -gruppe, Betrag o.ä." unterdrückt und ich dann 140 Zeichen zur Verfügung habe, in denen ich dann reinschreiben kann, was ich will.

Das wäre grundsätzlich alles nicht so tragisch, wenn es in Hibiscus selber dann eine Art "Massenänderungsfunktion" für Aufträge gäbe, was leider nicht der Fall ist.

Ich habe z.B. einen Verein, wo bei der jährlichen Abbuchung das Finanzamt, Steuer-Nr. etc. etc. mit rein muss, was so aktuell einfach nicht funktioniert, weil auf 50 Zeichen beschränkt wird (und die autom. Erweiterung des Verwendungszweck mit Mitgliedsdaten ist hier eben auch nicht notwendig/gewünscht).
Zuletzt geändert von Heart am Montag 9. März 2015, 09:13, insgesamt 1-mal geändert.
Rene
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Re: Bezeichnung der Sammellastschriften / Verwendungszweck

Beitrag von Rene »

Heart hat geschrieben:Ich habe z.B. einen Verein, wo bei der jährlichen Abbuchung das Finanzamt, Steuer-Nr. etc. etc. mit rein muss,
Rein aus Interesse, wieso "muss" das da mit rein?
Gruß
Rene
Heart
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Re: Bezeichnung der Sammellastschriften / Verwendungszweck

Beitrag von Heart »

Rene hat geschrieben:
Heart hat geschrieben:Ich habe z.B. einen Verein, wo bei der jährlichen Abbuchung das Finanzamt, Steuer-Nr. etc. etc. mit rein muss,
Rein aus Interesse, wieso "muss" das da mit rein?
...weil das die Bekannte älteren Alters, für die ich immer mal wieder "das techn." erledigen darf, das schon immer so gemacht hat 8-)

Ich glaube es geht hier um den Ausweis als Spende im Verwendungszweck (Kleinspendenregelung)

Sie schreibt im Verwendungszweck z.B. "Spende zur Foerderung von Kunst und Kultur - Freistellungsbescheid des FA XYZ vom TT.MM.JJJJ Steuer-Nr. 123456..."
9. Kleinspendenregelung

Für Spenden bis 200 € (Kleinspenden) an eine gemeinnützige Einrichtung ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Es genügt hier einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Außerdem muss der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt, angegeben sein.
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DIG
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Vereinfachte Zuwendungsbestätigung

Beitrag von DIG »

Ah, Du willst die "Vereinfachte Zuwendungsbestätigung" in den Verwendungszweck reinbasteln.
Das habe ich früher (d.h. zu DTAUS-Zeiten und vor JVerein) auch so gemacht, da ging ja richtig viel Text in den Verwendungszweck rein.

Inzwischen mache ich das aber anders weil m.E. der zur Verfügung stehende Platz zu kurz ist für eine vollständige "Vereinfachte Zuwendungsbestätigung":
Ich versende Pre-Notifications an die Lastschriftzahler und Beitragsrechnungen an die Überweiser. Auf beiden Formularen (bzw. E-Mails) habe ich unten die "Vereinfachte Zuwendungsbestätigung" in aller nötigen Ausführlichkeit inkl. Erläuterung drauf. Zusammen mit dem Kontoauszug ist dann dieses Formular (bzw. die Mail) der Spendenbeleg.

Schau mal hier, da habe ich meine Vorlage für Pre-Notification mal gepostet, vielleicht kannst Du die ja brauchen: http://jverein.de/forum/viewtopic.php?f=4&t=1855
Viele Grüße,
Carsten
Rene
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Re: Vereinfachte Zuwendungsbestätigung

Beitrag von Rene »

DIG hat geschrieben:Ich versende Pre-Notifications an die Lastschriftzahler und Beitragsrechnungen an die Überweiser. Auf beiden Formularen (bzw. E-Mails) habe ich unten die "Vereinfachte Zuwendungsbestätigung" in aller nötigen Ausführlichkeit inkl. Erläuterung drauf. Zusammen mit dem Kontoauszug ist dann dieses Formular (bzw. die Mail) der Spendenbeleg.
Das haben wir auch mal so gemacht. Die Betonung liegt auf "haben" :) Denn damit kann man sich, insbesondere in Bezug auf die Gemeinnützigkeit, unter Umständen schnell selber ins Knie schießen. Mit der Zuwendungsbestätigung bestätigt man nämlich den "Erhalt" einer Zuwendung. Wenn das Mitglied dann den Beitrag nicht überwiest, hat man ein Problem. Gleiches gilt für Mitglieder, welche per Lastschrift zahlen und dann die Lastschrift zurückkommt. In beiden Fällen könnte das Mitglied dann diese Zuwendungsbestätigung trotzdem beim FA einreichen und dadurch einen unberechtigten Steuervorteil erzielen.

Die Nummer hat bei einem Bekannten im Verein fast zum Verlust der Gemeinnützigkeit geführt. Die mussten den Schaden, welcher dadurch dem Steuerzahler entstanden ist, kpl. aus eigener Tasche ersetzen.

Seitdem machen wir es so nicht mehr. Wir versenden nun, am Anfang des Jahres, mit den neuen Beitragsrechnungen die Zuwendungsbestätigungen aus dem Vorjahr. Also in 2015 die für den Beitrag aus 2014. Und das natürlich nur an die Mitglieder, welche den Mitgliedsbeitrag auch bezahlt haben.

Dadurch umgeht man alle evtl. Probleme und vermeidet den Ärger von Anfang an, denn sowas kann auch nach Jahren noch auf einen zukommen :)
Gruß
Rene
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DIG
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Re: Vereinfachte Zuwendungsbestätigung

Beitrag von DIG »

Rene hat geschrieben:Mit der Zuwendungsbestätigung bestätigt man nämlich den "Erhalt" einer Zuwendung. Wenn das Mitglied dann den Beitrag nicht überwiest, hat man ein Problem. Gleiches gilt für Mitglieder, welche per Lastschrift zahlen und dann die Lastschrift zurückkommt. In beiden Fällen könnte das Mitglied dann diese Zuwendungsbestätigung trotzdem beim FA einreichen und dadurch einen unberechtigten Steuervorteil erzielen.
Hallo Rene,

die "Vereinfachte Zuwendungsbestätigung" gilt doch nur in Verbindung mit einem Zahlungsnachweis (bspw. Kontoauszug, mit der korrekten Empfänger-Bankverbindung natürlich). Diese vereinfachte Bestätigung alleine bestätigt den "Erhalt" einer Zuwendung doch eben noch nicht.
Bei Mitgliedern, die den Beitrag überweisen sehe ich da eigentlich kein Problem. Zahlt das Mitglied nicht, dann fehlt dem Mitglied ja der nötige Zahlungsnachweis und die Vereinfachte Zuwendungsbestätigung ist ohne diesen doch unvollständig/ungültig/nutzlos.

Bei der Lastschrift hingegen kann ich Deine Bedenken nachvollziehen und teilen. Wenn ein Mitglieder die Lastschrift zurückgehen lässt (Widerspruch), dann hätte er einen Kontoauszug mit dem Zahlungsnachweis und bspw. ein paar Tage später auf einem anderen Kontoauszug die Rückbuchung. Der erste Kontoauszug könnte in der Tat missbräuchlich dem Finanzamt vorgelegt werden. Ob das Problem auch bei fehlender Kontodeckung (Nichteinlösung) besteht, da bin ich nicht sicher weil ich nicht weiß ob und wie das auf dem Kontoauszug des Mitglieds erscheint (womöglich von Bank zu Bank unterschiedlich). Eine falsche Bankverbindung hingegen ist unkritisch, denn da sieht das Mitglied nichts von auf seinem Kontoauszug.

Hm, es geht ja meist "nur" um kleine Beträge (für große Spenden taugt das Verfahren ja eh nicht).
Ich denke, da muss jeder Verein/Kassierer für sich (und anhand seiner Mitgliederstruktur) entscheiden ob er bei Lastschriften das möglich Risiko eingehen will oder nicht.
Ansonsten besticht das Verfahren ja durch Einfachheit, niedrigen Verwaltungsaufwand und erspart etliches Papier+Porto.
Die Vereinfachte Zuwendungsbestätigung habe ich auch bei mehreren (großen) gemeinnützigen Vereinen/Hilfsorganisation in dieser oder ähnlicher Form gesehen, teils steht der Text sogar auf deren Internetseiten (zum selber ausdrucken).

Gruß,
Carsten

PS: Ganz früher haben wir Überweisungsvordrucke mit Spendeneindruck an die Mitglieder verschickt. Das war -zumindest für Überweisungen- dasselbe wie heute die Vereinfachte Zuwendungsbestätigung :?
Viele Grüße,
Carsten
Rene
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Re: Bezeichnung der Sammellastschriften / Verwendungszweck

Beitrag von Rene »

Naja, so wie Heart es oben beschrieben hat, wird ja auch bei einer Lastschrift die vereinfachte Version über den Verwendungszweck genutzt. Das bedeutet dann ja, dass somit auch ein Beleg und eine Bestätigung der Zuwendung vorhanden ist. Kommt die Rücklastschrift hat man ein Problem.

Bei Überweisungen mag es wegen dem fehlenden Beleg evtl. noch passen. Bleibt nur die Frage, ob das vom FA dann auch so geprüft wird oder ob die diese Zuwendungsbestätigung so durchlaufen lassen.

Du hast schon Recht, es geht ja nur um Beträge bis max. 200,- Euro. Aber das ändert am Ende ja nichts am Tatbestand. Und wenn man von den kleinen Beträgen evtl. mehrere Hundert im Jahr hat, dann kommt da schon einiges zusammen :)

Insbesondere bei Spenden gehen wir da lieber den sicheren Weg. Lass einen solchen Fall mal passieren und dann öffentlich werden. Dann braucht man auf Spenden nicht mehr hoffen :) Und wenn das FA mal was gefunden hat, wird man die so schnell auch nicht wieder los :)
Gruß
Rene
Grisuffs
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Re: Vereinfachte Zuwendungsbestätigung

Beitrag von Grisuffs »

Rene hat geschrieben:Mit der Zuwendungsbestätigung bestätigt man nämlich den "Erhalt" einer Zuwendung. Wenn das Mitglied dann den Beitrag nicht überwiest, hat man ein Problem. Gleiches gilt für Mitglieder, welche per Lastschrift zahlen und dann die Lastschrift zurückkommt. In beiden Fällen könnte das Mitglied dann diese Zuwendungsbestätigung trotzdem beim FA einreichen und dadurch einen unberechtigten Steuervorteil erzielen.

Die Nummer hat bei einem Bekannten im Verein fast zum Verlust der Gemeinnützigkeit geführt. Die mussten den Schaden, welcher dadurch dem Steuerzahler entstanden ist, kpl. aus eigener Tasche ersetzen.
Ich glaube hier liegt ein Mißverständnis zwischen "Zuwendungsbestätigung" (nach amtlich vorgeschriebenen Muster) und "Vereinfachte Zuwendungsbestätigung" vor. Letztere wurde explizit eingeführt um den Verwaltungsaufwand in den oftmals ehrenamtlich geführten Vereinen zu reduzieren. Wie DIG bereits schrieb gilt sie nur in Verbindung mit einem Zahlungsnachweis und nur bis 200 Euro. Wobei wir auch gleich bei der Haftungsfrage sind. Reicht ein Mitglied die Vereinfachte Zuwendung beim Finanzamt trotz Nichtzahlung ein, gibt er eine falsche Erklärung ab und wird selbst dafür haften müssen. Genau wie für jede andere Falschangabe auch.

Anders sieht es bei der normalen Zuwendungsbestätigung aus. Die darf der gemeinnützige Empfänger nur für tatsächlich bereits erhaltene Zuwendungen ausstellen. Wenn die im obigen Verein aus einem irrigen Verständnis heraus schon vorab ausgestellt wurden, kann es durchaus als Gefälligkeitsbescheinigungen mit oben genannten Konsequenzen geahndet werden.

Wir selbst wenden das vereinfachte Bestätigungsverfahren schon seit Anbeginn, d.h. über 10 Jahre an und hatten trotz Rücklastschriften etc. noch nie Probleme mit dem Finanzamt.
Heart hat geschrieben:Ausweis als Spende im Verwendungszweck (Kleinspendenregelung)
{...}
Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Außerdem muss der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt, angegeben sein.
Diese Bestimmungen gab es mal bei Einführung der Vereinfachten Zuwendungsbestätigung und wurden relativ bald wieder gestrichen. Aktuell reicht es, wenn die relevanten Befreiungsangaben auf dem Schriftstück des Vereins angegeben sind. Also Beitragsrechnung, Prenotification oder auch Abschnitt eines Überweisungsträgers. So machen es auch die meisten Organisationen bei ihren Spendenbriefen.

DIG hat oben bereits zum Thread mit passenden Muster-Vorlagen verlinkt.

Schönen Gruß
Harald
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