Spendenbescheinigungen drucken standard

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Moderator: heiner

rolf
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Re: Spendenbescheinigungen drucken standard

Beitrag von rolf »

Hallo,
also irgendwie fehlt mir wohl ein Stück Hirn für solche Texte...
In dem Anschreiben unter Punkt 13 sind alternative Texte. Wenn ich das richtig verstehe, müssen diese verwendet werden, wenn es noch keinen Bescheid nach dem neuen Gesetz gibt, also noch der letzte (vorläufige) Bescheid vorliegt.

In Anlage 3 und 14 wird ein weiterer Absatz unter "Wir sind wegen Förderung ..." angegeben.
Es gibt da jeweils ein Kästchen zum Ankreuzen, Nur wann den ersten Absatz, wann den zweiten Absatz??

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?

Damke im Voraus!
Rolf
jojasch
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Re: Spendenbescheinigungen drucken standard

Beitrag von jojasch »

So wie ich das verstehe:

Der Absatz nach dem Kasten beginnend mit "Wir sind wegen Förderung..." ist der normale Absatz.
Der folgende Absatz "Die Einhaltung der satzungsmäßigen..." ist anzukreuzen wenn eine neue "erste Bescheinigung" ausgestellt wurde. Also noch keine Steuererklärung gemacht wurde. (Also die neue vorläufige Bescheinigung...)

Der alternative Text in der erwähnten Anmerkung ist für die alte vorläufige Bescheinigung zu verwenden.

Beim unteren Absatz im Kästchen:
"Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:
□ Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist."
frage ich mich, ob er auch abgedruckt werden muss, wenn er nicht relevant ist und nur nicht angekreuzt wird. Ist irgendwie nicht ganz deutlich. Allerdings würde sonst das Ankreuzkästchen keinen Sinn machen...

Auch beim oberen die Frage, ob man den nicht relevanten Absatz jeweils weglassen darf oder nicht...?

So weit habe ich das verstanden. Man möge mich ergänzen/korrigieren!
Johann
brewkrezi
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Re: Spendenbescheinigungen drucken standard

Beitrag von brewkrezi »

Hallo zusammen,

ich wollte mal nachhören, ob es dazu schon weitere Überlegungen/Fortschritte gibt. Meines Wissens ist mit dem 1.1.15 die Übergangsfrist abgelaufen...

Statt "vorläufiger Bescheid" könnte bei den "Einstellungen - Spendenbescheid" stehen "Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO" oder "Feststellungsbescheid". Der bei Aktivivierung des Kästchens hinterlegte Text und auch die Hinweise weiter unten auf dem Formular stehen schon weiter oben im Topic siehe "Danzelot".

Bei den hinterlegten Eingabefeldern könnte meines Erachtens das Feld "Vorläufig ab" entfallen. Die übrigen unter "Einstellungen - Spendenbescheinigung" zu machenden Angaben reichen aus.

Grüße
brewkrezi
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Re: Spendenbescheinigungen drucken standard

Beitrag von brewkrezi »

Korrektur:
Die Eingabefelder "Veranlagung von" und "Veranlagung bis" müssten zu "Letzter Veranlagungszeitraum" zusammengefasst werden.

Grüße
Michael
mabramux
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Re: Spendenbescheinigungen drucken standard

Beitrag von mabramux »

Hallo zusammen,

ich schließe mich dem letzten Beitrag von Michael an.

"Veranlagung von" und "Veranlagung bis" ist zu ersetzen durch den "Letzten Veranlagungszeitraum". Dort ist dann das letzte Jahr des Freistellungsbescheids einzutragen.

Beispiel:
Freistellungsbescheid für 2009 bis 2011 -> Letzter Veranlagungszeitraum: 2011

Nähere Infos findet man dazu auch hier:

http://www.iww.de/sb/gemeinnuetzige-sti ... gen-f77163

Viele Grüße

Matthias
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