Falscher Kontostand in Mahnungen bei Überzahlung

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Moderator: heiner

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GC-DB
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Falscher Kontostand in Mahnungen bei Überzahlung

Beitrag von GC-DB »

Wir versenden gerade das erste Mal Mahnungen für nicht gezahlte Beiträge und haben festgestellt, dass die Berechnung des Kontostandes beim Mahnungsversand vom tatsächlichen Kontostand abweicht, wenn ein Mitglied Zahlungen geleistet hat, die nicht explizit auf bestimmte Sollbuchungen verrechnet wurden. Im Mitgliedskonto ist dann zwar der korrete Kontostand (z.B. 0 oder gar positiv), es wird aber aber dennoch eine Manhnung generiert, mit den nicht explizit verrechneten Sollbuchungen, die dort ausgegebene Summe entspricht dann den nicht verrechneten Sollbuchungen. Dies gilt sowohl für die Variable "mitgliedskonto_differenz", als auch für "mitglieskonto_stand" und "mitgliedskonto_summe_offen"

Das Problem tritt in der Praxis auf, wenn ein Mitglied mehrere Jahresbeiträge auf einmal begleicht. Wir hatten dies dann einfach im Jahr der Zahlung verbucht. Ebenso wenn mehrere Jahre im Voraus bezahlt werden und somit die Sollbuchung erst nach Verbuchung der Zahlung erfolgt.

Das Problem lässt sich natürlich dadurch umgehen, dass man für die Zahlung jeweils eine Splitbuchung generiert und alles ordentlich per Hand zuordnet. Bei Vorauszahlungen ist das aber äußerst schwer zu handhaben, da man die erstmal im nächsten Jahr wiederfinden muss. Auch ist die Splittbuchungsfunktion derart aufwendig (erst Zuordung zu einer Buchungsart etc...), dass ich sie eigentlich nicht wirklich für die Buchung von Mitgliederzahlungseingängen verwenden will. Wenn das Mitglied genug bezalhlt hat, hat es genug bezahlt. Punkt. Dann sollte bei den Mahnungen auch nur eine Differenz zwischen Gesamt-Soll und Gesamt-Ist berücksichtigt werden.
GunterKramp
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Re: Falscher Kontostand in Mahnungen bei Überzahlung

Beitrag von GunterKramp »

Mir scheint hier ein konzeptionelles Problem vorzuliegen.

Ich habe mich als Neuling bei JVerein doch sehr drüber gewundert, dass die Mitgliedskonten nicht einfach saldiert werden, sondern immer einer konkreten Rechnung die Zahlung zugeordnet werden muss:
Seltsamer Soll Stand in den Mitgliedskonten
http://www.jverein.de/forum/viewtopic.php?f=8&t=2674

Denn eigentlich ist es ja wirklich egal wofür welche Zahlung war, Hauptsache das Konto ist ausgeglichen oder ich weiß um wieviel nicht.
Die Zuordnung zu einer konkreten Zahlung stellt immer eine Fehlerquelle beim Buchen dar.
Zudem kann ich Ist-Buchungen immer erst nach den Soll-Buchungen machen, bzw. bin gezwungen mit der Ist-Buchung eine Sollbuchung zu machen.

Und einen Nutzen davon konnte ich bisher noch nicht erkennen.

Auch bei Rücklastschriften tritt ein ähnliches Problem auf, wenn Rücklastschriftgebühren anfallen.

Rücklastschrift verbuchen
http://www.jverein.de/forum/viewtopic.php?f=8&t=2687

Bei einem Soll von 900€ aus einem Abbuchungslauf und dann einer Rückbuchung von -905,50 die ich der Ursprünglichen Sollbuchung zugeordnet habe habe ich als mitgliedskonto_ist -5,50 und mitgliedskonto_betrag 900 was also wohl ein Soll ist.
Erst wenn ich das vorzeichenrichtig miteinander Saldiere, also mitgliedskonto_betrag-mitgliedskonto_ist bekomme ich den korrekten Mahnbetrag.
Was aus meiner Sicht auch das sein sollte was als Stand des Mitgliedskontos bzw. als Fehlbetrag ausgewiesen werden müsste.

Ich wäre also auch sehr dankbar wenn es hier eine Abhilfe gäbe.

Herzliche Grüße
Gunter
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heiner
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Re: Falscher Kontostand in Mahnungen bei Überzahlung

Beitrag von heiner »

Hallo,

grundsätzlich müssen alle Zahlungseingänge einer Sollbuchung zugeordnet werden. Ob das in einzelnen Fällen kompliziert ist oder nicht. Das ist so.

Hintergrund für dieses Vorgehen: Bei einem Mahnlauf kann nicht davon ausgegangen werden, dass die ältesten Sollstellungen von den Istbeträgen abgedeckt werden. Beispielsweise können Beträge von vor 3 Jahren noch strittig sein. Die will das Mitglied nicht bezahlen. Die Beträge vom Vorjahr und vom aktuellen Jahr sollen aber sehr wohl beglichen werden. Dann kann man nicht einfach der Betrag des aktuellen Jahres angemahnt werden, sondern es muss der Betrag von vor 3 Jahren gemahnt werden.
Das Problem tritt in der Praxis auf, wenn ein Mitglied mehrere Jahresbeiträge auf einmal begleicht. Wir hatten dies dann einfach im Jahr der Zahlung verbucht. Ebenso wenn mehrere Jahre im Voraus bezahlt werden und somit die Sollbuchung erst nach Verbuchung der Zahlung erfolgt
Für zurückliegende Jahre muss es noch offene Sollbuchungen geben. Denen muss der Istbetrag zugeordnet werden. Eine Verbuchung für künftige Jahre ist nicht vorgesehen. Wieviele Mitglieder habt ihr denn, die so chaotisch bezahlen? Ist das wirklich Aufwand?
Denn eigentlich ist es ja wirklich egal wofür welche Zahlung war, Hauptsache das Konto ist ausgeglichen oder ich weiß um wieviel nicht.
Wenn es ausgeglichen ist, wäre es tatsächlich egall. Aber, wenn, wie zuvor beschrieben, noch Beträge aus Vorjahren offen sind, eben nicht.
Die Zuordnung zu einer konkreten Zahlung stellt immer eine Fehlerquelle beim Buchen dar.
Wirklich? Es kann genau so gut eine Fehlerquelle sein, wenn der Betrag irgendeinem Konto zugeordnet wird.
Zudem kann ich Ist-Buchungen immer erst nach den Soll-Buchungen machen, bzw. bin gezwungen mit der Ist-Buchung eine Sollbuchung zu machen.
Woher wissen deine Mitglieder, wieviel sie für welchen Zweck bezahlen müssen, wenn nicht zuvor eine Sollbuchung und damit eine Rechnung erstellt wurde?
Und einen Nutzen davon konnte ich bisher noch nicht erkennen.
Habe ich oben beschrieben
Ich wäre also auch sehr dankbar wenn es hier eine Abhilfe gäbe.
Welche Hilfe gebrauchst du noch? Du hast es doch richtig dargestellt?

Heiner
PS: Denkt daran, eure Vereine unter viewforum.php?f=3 vorzustellen.
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