Hallo,
durch regelmäßige Abbuchungsaufträge, Belastung von Kontogebühren und Umbuchungen entstehen auf den Konten Positionen, zu denen es keinen separaten Beleg gibt. Für diese Positionen muss es einen "Eigenbeleg" geben, da "keine Buchung ohne Beleg". Ich möchte gerne zu einer Buchung einen Beleg über eine Formular ausgeben können. Im Formular sollten alle Felder der Buchung und ggf. der zugeordneten Adresse zur Verfügung stehen.
Ich würde mich freuen, wenn diese Erweiterung Zuspruch findet und umgesetzt werden kann.
Viele Grüße und alles Gute für das kommende Jahr.
Thomas
Druck Buchungsbeleg
Moderator: heiner
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Re: Druck Buchungsbeleg
Hallo Thomas,
bekommst du keinen Kontoauszug?
Heiner
bekommst du keinen Kontoauszug?
Heiner
PS: Denkt daran, eure Vereine unter viewforum.php?f=3 vorzustellen.
-
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Re: Druck Buchungsbeleg
Hallo Heiner,
ich bekomme (noch) einen Papierauszug, aber ein Kontoauszug ist laut GoB kein geeigneter Beleg für die Sachkontenbuchung. Wer den Kontoauszug zum Beleg macht, weil er anhand dessen Bank an Sachkonto (oder umgekehrt) bucht, macht den Kontoauszug zur Besteuerungsgrundlage. Die Finanzverwaltung kann nach § 162 AO die Besteuerungsgrundlage schätzen, wenn sich diese nicht aus dem Beleg ermitteln oder errechnen lässt. Wenn der Kontoauszug vom Prüfer als Beleg verworfen wird, wäre die Sachkontenbuchung ohne Beleg und damit die gesamte Buchführung nicht ordnungsgemäß.
Daher erstellen wir bei solchen Vorgängen immer einen Ersatzbeleg, der auch einfach ein Ausdruck der getätigten Buchung sein kann.
Abgesehen davon habe ich einen Kontoauszug bei Umbuchungen auch nicht vorliegen (nur wenn zwischen Bankkonten umgebucht wird). Umbuchungen zwischen Sachkonten innerhalb eines Vereinsbereichs oder von einem Vereinsbereich in einen anderen, verursachen keine Geldbewegung und somit keinen Kontoauszug.
Für den Kassenwart ist es am einfachsten, wenn er den Beleg zur Buchung dann direkt über ein Formular ausgeben kann, anstatt die Daten über Textverabeitung, Tabellenkalkulation oder einfach handschriftlich nochmals abschreiben und zum Beleg machen muss.
Viele Grüße,
Thomas
ich bekomme (noch) einen Papierauszug, aber ein Kontoauszug ist laut GoB kein geeigneter Beleg für die Sachkontenbuchung. Wer den Kontoauszug zum Beleg macht, weil er anhand dessen Bank an Sachkonto (oder umgekehrt) bucht, macht den Kontoauszug zur Besteuerungsgrundlage. Die Finanzverwaltung kann nach § 162 AO die Besteuerungsgrundlage schätzen, wenn sich diese nicht aus dem Beleg ermitteln oder errechnen lässt. Wenn der Kontoauszug vom Prüfer als Beleg verworfen wird, wäre die Sachkontenbuchung ohne Beleg und damit die gesamte Buchführung nicht ordnungsgemäß.
Daher erstellen wir bei solchen Vorgängen immer einen Ersatzbeleg, der auch einfach ein Ausdruck der getätigten Buchung sein kann.
Abgesehen davon habe ich einen Kontoauszug bei Umbuchungen auch nicht vorliegen (nur wenn zwischen Bankkonten umgebucht wird). Umbuchungen zwischen Sachkonten innerhalb eines Vereinsbereichs oder von einem Vereinsbereich in einen anderen, verursachen keine Geldbewegung und somit keinen Kontoauszug.
Für den Kassenwart ist es am einfachsten, wenn er den Beleg zur Buchung dann direkt über ein Formular ausgeben kann, anstatt die Daten über Textverabeitung, Tabellenkalkulation oder einfach handschriftlich nochmals abschreiben und zum Beleg machen muss.
Viele Grüße,
Thomas
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Re: Druck Buchungsbeleg
Hallo Thomas,
"keine Buchung ohne Beleg" ist natürlich absolut korrekt.
Aber bei vielen Buchungen hat der Bank-Kontoauszug durchaus auch die Belegfunktion (bspw. Eingang eines Mitgliedsbeitrags, Einzahlung, Kontoführungsgebühren, Ratenzahlungsabbuchung).
Ein Bank-Kontoauszug kann sogar auch eine Rechnungsfunktion haben: In meiner Firma erfolgt die Gutschrift von Kreditkartenzahlungen abzgl. Disagio und eben dafür ist -in Verbindung mit dem Rahmenvertrag- der Kontoauszug die Vorsteuerabzugsfähige Rechnung.
Und dass ein Bank-Kontoauszug seitens des Finanzamts verworfen worden wäre ist mir noch nicht zu Ohren gekommen.
Für Umbuchungen u.dgl. mache auch ich mir dann Eigenbelege - oftmals einfach handschriftlich.
Hier könnte es Schreibfaulen gut zu pass kommen wenn man eine in JVerein erfasste Buchung (einzeln) ausdrucken könnte und diesen Ausdruck dann als Eigenbeleg verwenden kann.
Sinnvolle Sache, findet meine Unterstützung.
Gruß,
Carsten
"keine Buchung ohne Beleg" ist natürlich absolut korrekt.
Aber bei vielen Buchungen hat der Bank-Kontoauszug durchaus auch die Belegfunktion (bspw. Eingang eines Mitgliedsbeitrags, Einzahlung, Kontoführungsgebühren, Ratenzahlungsabbuchung).
Ein Bank-Kontoauszug kann sogar auch eine Rechnungsfunktion haben: In meiner Firma erfolgt die Gutschrift von Kreditkartenzahlungen abzgl. Disagio und eben dafür ist -in Verbindung mit dem Rahmenvertrag- der Kontoauszug die Vorsteuerabzugsfähige Rechnung.
Und dass ein Bank-Kontoauszug seitens des Finanzamts verworfen worden wäre ist mir noch nicht zu Ohren gekommen.
Für Umbuchungen u.dgl. mache auch ich mir dann Eigenbelege - oftmals einfach handschriftlich.
Hier könnte es Schreibfaulen gut zu pass kommen wenn man eine in JVerein erfasste Buchung (einzeln) ausdrucken könnte und diesen Ausdruck dann als Eigenbeleg verwenden kann.
Sinnvolle Sache, findet meine Unterstützung.
Gruß,
Carsten
Viele Grüße,
Carsten
Carsten