Featurewunsch DSGVO--(automatische) Löschung nach X Monaten
Moderator: heiner
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Featurewunsch DSGVO--(automatische) Löschung nach X Monaten
Für die DSGVO sollte man ja alle Daten spätestens X-Monate nach Austritt eines Mitglieds löschen (ok...nicht nur nach DSGVO, aber nun ist es halt relevant). Momentan kann man Mitglieder leider nur einzeln löschen...eine Massenlöschfunktion oder vielleicht sogar ein Löschlauf, der alle ausgetretenen Mitglieder nach x (3,6,9,12) Monaten löscht wäre eine echte Hilfe für mittelgrosse bis grosse Vereine mit hoher Mitgliederfluktuation.
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Re: Featurewunsch DSGVO--(automatische) Löschung nach X Monaten
Ist nicht eine Aufbewahrungsfrist von 6 bzw. 10 Jahren. Möchte nichts falsches erzählen aber aus buchhalterischer Sicht gelten Aufbewahrungsfristen, die Mitglieder werden ja Beiträge gezahlt haben. (Nur bin ich mir zzt. nicht sicher ob dies auch in elektronischer Form vorliegen muss).
Sollte ich falsch liegen, dann bitte ich um Korrektur. Aber mir ist lieber einmal zuwenig gelöscht als wenn im Nachhinein alles neu zu erfassen, den bei der Neuerfassung könnten Fehler unterlaufen. Die mit Mehraufwand verbunden sind.
Sollte ich falsch liegen, dann bitte ich um Korrektur. Aber mir ist lieber einmal zuwenig gelöscht als wenn im Nachhinein alles neu zu erfassen, den bei der Neuerfassung könnten Fehler unterlaufen. Die mit Mehraufwand verbunden sind.
Gruß Vasilij
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Re: Featurewunsch DSGVO--(automatische) Löschung nach X Monaten
Hallo Ghostmaster,
bitte such mal im Forum nach DSGVO, Datenschutz und ähnlichen Begriffen. Das Thema wurde schon mehrfach lang und breit durchgekaut.
Wie KGVJV schon schrieb: Du hast noch ganz andere Anforderungen als die DSGVO, u.a. Aufbewahrungspflichten.
Bevor also jetzt eine Routine zum Löschen geschrieben werden kann mit der die Daten entfernt werden, muss auch sichergestellt sein, dass die Daten überhaupt gelöscht werden dürfen.
Ansonsten ist das Thema JVerein und DSGVO aus meiner Sicht in den anderen Threads ausgiebig diskutiert worden.
Hilfreich wäre diese Diskussion in einem Forum für Vereinführung in dem die ganzen Datenschutzfragen diskutiert werden können. Das ist kein JVerein spezifisches Problem, sondern trifft ja alle und jeden. Wenn Du zu so einem Forum einen Link hast, wäre ich Dir dankbar.
Was verstehst du unter mittelgroßen und großen Vereinen?
Gruß
Markus
bitte such mal im Forum nach DSGVO, Datenschutz und ähnlichen Begriffen. Das Thema wurde schon mehrfach lang und breit durchgekaut.
Wie KGVJV schon schrieb: Du hast noch ganz andere Anforderungen als die DSGVO, u.a. Aufbewahrungspflichten.
Bevor also jetzt eine Routine zum Löschen geschrieben werden kann mit der die Daten entfernt werden, muss auch sichergestellt sein, dass die Daten überhaupt gelöscht werden dürfen.
Ansonsten ist das Thema JVerein und DSGVO aus meiner Sicht in den anderen Threads ausgiebig diskutiert worden.
Hilfreich wäre diese Diskussion in einem Forum für Vereinführung in dem die ganzen Datenschutzfragen diskutiert werden können. Das ist kein JVerein spezifisches Problem, sondern trifft ja alle und jeden. Wenn Du zu so einem Forum einen Link hast, wäre ich Dir dankbar.
Was verstehst du unter mittelgroßen und großen Vereinen?
Gruß
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Re: Featurewunsch DSGVO--(automatische) Löschung nach X Monaten
Wenn man das aufbewahren muss, dann sicherlich auch so, dass nachträgliche Änderungen erkannt werden können.KGVJV hat geschrieben: ↑Freitag 22. März 2019, 22:07 Ist nicht eine Aufbewahrungsfrist von 6 bzw. 10 Jahren. Möchte nichts falsches erzählen aber aus buchhalterischer Sicht gelten Aufbewahrungsfristen, die Mitglieder werden ja Beiträge gezahlt haben. (Nur bin ich mir zzt. nicht sicher ob dies auch in elektronischer Form vorliegen muss).
Ich würde davon ausgehen, dass Aufbewahrungspflichten besser mit Papier erfüllt werden, da muss aber außer dem Buchungsjournal nicht viel aufbewahrt werden.
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Re: Featurewunsch DSGVO--(automatische) Löschung nach X Monaten
Belege, welche in elektronischer Form hereingekommen sind oder ausgestellt wurden, müssen auch in elektronischer Form gemäß den Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden, ein Papierausdruck ersetzt diese Belege nicht. Also per Mail erhaltene Rechnungen, elektronische Kontoauszüge, elektronisch erstellte Abrechnungen von Mitgliedsbeiträgen....KGVJV hat geschrieben: ↑Freitag 22. März 2019, 22:07 Ist nicht eine Aufbewahrungsfrist von 6 bzw. 10 Jahren. Möchte nichts falsches erzählen aber aus buchhalterischer Sicht gelten Aufbewahrungsfristen, die Mitglieder werden ja Beiträge gezahlt haben. (Nur bin ich mir zzt. nicht sicher ob dies auch in elektronischer Form vorliegen muss).
Und wenn die Buchführung mit einer Software erfolgt, haben die Prüfer bei einer Außenprüfung ggf. auch darauf Zugriff bzw. können sich die Daten exportieren lassen. Ob das bei Vereinen allerdings so streng ausgelegt wird, bin ich mir nicht sicher.
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Re: Featurewunsch DSGVO--(automatische) Löschung nach X Monaten
Ich glaube auch nicht dass die elektronische Prüfung für einen kleinen oder mittleren Verein in der Praxis relevant sein dürfte.
Allerdings bringt ihr hier grad diverse Rechtsvorschriften durcheinander. Der TO fragte nach DSGVO.
Gruß Markus
Allerdings bringt ihr hier grad diverse Rechtsvorschriften durcheinander. Der TO fragte nach DSGVO.
Gruß Markus
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Re: Featurewunsch DSGVO--(automatische) Löschung nach X Monaten
Bei der Löschung nach DSGVO müssen andere gesetzliche Fristen berücksichtigt werden, und da gehören dann auch die steuerlichen Aufbewahrungsfristen dazu und welche elektronischen Daten vorgehalten werden müssen, also nicht nach DSGVO gelöscht werden dürfen.RuderMarkus hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. Juli 2019, 17:21 Allerdings bringt ihr hier grad diverse Rechtsvorschriften durcheinander. Der TO fragte nach DSGVO.