In https://auren.com/de/blog/die-mittelver ... im-verein/ habe ich auch noch gefunden, dass auch Sachspenden als Mittelzufluss gelten.
Auch muss man Vermögen in der Mittelverwendungsrechnung ausweisen.
Da muss ich wohl noch etwas ergänzen.
Mittelverwendungsrechnung
Moderator: heiner
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Re: Mittelverwendungsrechnung
Ich habe die Mittelverwendung etwas überarbeitet. Siehe https://github.com/openjverein/jverein/pull/566.
Der Report macht weiterhin noch keine Angabe in welchem Jahr die Mittel verbraucht wurden.
Da die Pflicht zur zeitnahen Verwendung evtl. mit der neuen Gesetzgebung abgeschafft wird habe ich das auch noch nicht aufgenommen. Ich werde da später mal schauen ob es noch notwendig ist wenn die Gesetzte verabschiedet sind.
Der Report macht weiterhin noch keine Angabe in welchem Jahr die Mittel verbraucht wurden.
Da die Pflicht zur zeitnahen Verwendung evtl. mit der neuen Gesetzgebung abgeschafft wird habe ich das auch noch nicht aufgenommen. Ich werde da später mal schauen ob es noch notwendig ist wenn die Gesetzte verabschiedet sind.
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Re: Mittelverwendungsrechnung
Der Bundesrat hat die geplante Gesetzesreform, bei der die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung aufgehoben werden sollte, abgelehnt. Damit bleibt zunächst alles wie bisher:
https://www.vereine-stiftungen.de/ratge ... -abgelehnt
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Re: Mittelverwendungsrechnung
OK, das hatte ich noch nicht gesehen. Dann werde ich das auf meiner ToDo Liste lassen.
Mich wundert nur warum das in der Mustervorlage nicht zu sehen ist.
In dem Beitrag habe ich auch gesehen, dass die Grenze ab dem man das machen muss auf 80.000€ angehoben wurde, auch nicht schlecht.
Mich wundert nur warum das in der Mustervorlage nicht zu sehen ist.
In dem Beitrag habe ich auch gesehen, dass die Grenze ab dem man das machen muss auf 80.000€ angehoben wurde, auch nicht schlecht.
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Re: Mittelverwendungsrechnung
Meines Wissens hat der Bundesrat nur der Abschaffung der Grenze nicht zugestimmt und im Gegenzug stattdessen eine Anregung zur Anhebung der Grenze auf 80 TEUR gemacht. Eine Veröffentlichung ist im Bundesgesetzblatt nicht vollzogen. Dazu muss erst das Gesetzgebungsverfahren erneut durchlaufen werden.