Überzahlung handhaben
Moderator: heiner
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deranonyme01
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Überzahlung handhaben
Hallo, ich wollte mal fragen, wie Ihr Überzahlungen handhabt, sprich wenn ein Mitglied mehr als den Jahresbeitrag gezahlt hat. Rücküberweisung oder Vorbuchung/Übertrag auf das neue Jahr. Und bei Übertrag, wie macht ihr das?
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joma
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Re: Überzahlung handhaben
Ich hatte den Fall, dass ein Mitglied den Beitrag für dieses und das Folgejahr gezahlt hat.
Ich habe eine Splittbuchung gemacht und eine Hälfte der Sollbuchung zugewiesen. Die andere Hälfte weise ich dann der Sollbuchung des nächsten Jahres zu.
Man muss nächstes Jahr nur daran denken, aber dafür gibt es ja die Wiedervorlage.
Ich habe eine Splittbuchung gemacht und eine Hälfte der Sollbuchung zugewiesen. Die andere Hälfte weise ich dann der Sollbuchung des nächsten Jahres zu.
Man muss nächstes Jahr nur daran denken, aber dafür gibt es ja die Wiedervorlage.
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deranonyme01
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Re: Überzahlung handhaben
Wie machst du das mit dem Jahresabschluss, wo du ja den zweiten Teilbetrag noch nicht verbucht hast?
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joma
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Re: Überzahlung handhaben
Die Buchung ist ja da und wird als Einnahme verbucht. Bei der einfachen Buchführung muss so gebucht werden wie das Geld fließt. Also muss ich in dem aktuellen Jahr die komplette Summe als Einnahme bei den Beiträgen verbuchen. Sie ist dann natürlich auch im Jahresabschluss enthalten.
Durch die Zuweisung zur Sollbuchung im nächsten Jahr wird nur dokumentiert dass der Beitrag schon bezahlt wurde und nichts mehr offen ist.
Durch die Zuweisung zur Sollbuchung im nächsten Jahr wird nur dokumentiert dass der Beitrag schon bezahlt wurde und nichts mehr offen ist.
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joma
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Re: Überzahlung handhaben
Es gibt aber dann noch eine 10 Tage Regel bei der einfachen Buchführung.
Wenn periodische Zahlungen zum Geschäftsjahres Wechsel 10 Tage vor oder nach dem Wechsel eingehen, gehören sie in das Geschäftsjahr zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Das betrifft z.B. Mietzahlung oder Kreditzinsen. Wenn z.B. Kreditzinsen zum Monatsende fällig werden aber wegen Feiertage erst im nächsten Monat abgebucht werden gehören sie zum alten Geschäftsjahr.
Wenn bei dir also die Beitragszahlungen zum Ende des Geschäftsjahres fällig werden würden, was ich aber nicht annehme, und dann innerhalb der 10 Tage vor Geschäftsjahres Ende gezahlt wird, könnte man die zweite Hälfte auf das kommende Jahr verschieben.
Dazu müsste man ein Transferkonto anlegen, also ein normales Offline Konto. Dort macht man eine negative Einnahmen Buchung für den zweiten Beitrag. Damit ist er aus dem aktuellen Geschäftsjahr entfernt. Im neuen Geschäftsjahr macht man dann auf dem Transferkonto eine Einnahmen Buchung. Damit ist das Transferkonto ausgeglichen und der Beitrag ist in diesem Jahr als Einnahme gebucht.
Wenn dein Beitrag aber zu Beginn des Geschäftsjahres fällig ist, dann geht das so nicht. Dann könnte man nur einen Beitrag auf das alte Geschäftsjahr zurück verschieben wenn hier innerhalb von 10 Tagen nachgezahlt wurde.
Wenn periodische Zahlungen zum Geschäftsjahres Wechsel 10 Tage vor oder nach dem Wechsel eingehen, gehören sie in das Geschäftsjahr zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Das betrifft z.B. Mietzahlung oder Kreditzinsen. Wenn z.B. Kreditzinsen zum Monatsende fällig werden aber wegen Feiertage erst im nächsten Monat abgebucht werden gehören sie zum alten Geschäftsjahr.
Wenn bei dir also die Beitragszahlungen zum Ende des Geschäftsjahres fällig werden würden, was ich aber nicht annehme, und dann innerhalb der 10 Tage vor Geschäftsjahres Ende gezahlt wird, könnte man die zweite Hälfte auf das kommende Jahr verschieben.
Dazu müsste man ein Transferkonto anlegen, also ein normales Offline Konto. Dort macht man eine negative Einnahmen Buchung für den zweiten Beitrag. Damit ist er aus dem aktuellen Geschäftsjahr entfernt. Im neuen Geschäftsjahr macht man dann auf dem Transferkonto eine Einnahmen Buchung. Damit ist das Transferkonto ausgeglichen und der Beitrag ist in diesem Jahr als Einnahme gebucht.
Wenn dein Beitrag aber zu Beginn des Geschäftsjahres fällig ist, dann geht das so nicht. Dann könnte man nur einen Beitrag auf das alte Geschäftsjahr zurück verschieben wenn hier innerhalb von 10 Tagen nachgezahlt wurde.
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joma
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Re: Überzahlung handhaben
Bezüglich Rücküberweisung oder Vorbuchung/Übertrag frage ich das Mitglied wie es das handhaben möchte. Ich hatte auch schon den Fall, dass ein Mitglied aus Versehen zweimal der Beitrag bezahlt hat. Dann habe ich nachgefragt und wenn er den doppelt gezahlten Beitrag zurück wollte, dann habe ich ihn zurück gezahlt. Manche haben in mir dann gespendet und andere auf das nächste Jahr anrechnen lassen. Also alles ist möglich.deranonyme01 hat geschrieben: Samstag 3. Januar 2026, 14:36 Hallo, ich wollte mal fragen, wie Ihr Überzahlungen handhabt, sprich wenn ein Mitglied mehr als den Jahresbeitrag gezahlt hat. Rücküberweisung oder Vorbuchung/Übertrag auf das neue Jahr. Und bei Übertrag, wie macht ihr das?
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deranonyme01
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Re: Überzahlung handhaben
Danke für die Tipps. Kassierer sein ohne Buchhalter zu sein ist nicht ganz einfach.