Mailversand Empfangs- und Lesebestätigung

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Moderator: heiner

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Rene
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Mailversand Empfangs- und Lesebestätigung

Beitrag von Rene »

Moin :)

Beim Mailversand wäre es toll, wenn eine Empfangsbestätigung vom Server und eine Lesebestätigung vom Empfänger angefordert werden würde. Evtl. könnte man dies ja über ein Optionsfeld zur Auswahl stellen?
Gruß
Rene
carsten
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Re: Mailversand Empfangs- und Lesebestätigung

Beitrag von carsten »

Und was bringt dir das? Bei mir z.B. Sind solche Antworten grundsätzlich abgeschaltet. Von mir würdest du nie was zurück bekommen.
Gehört in die Abteilung SPAM Abwehr.

Grüße
Carsten
Rene
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Re: Mailversand Empfangs- und Lesebestätigung

Beitrag von Rene »

Gegen die Antwort vom Mailserver kannst Du nicht viel machen, es sei denn Du betreibst diesen selber und schaltest es ab, bzw. es ist vom Betreiber schon deaktiviert. Zumindest die Antwort vom Mailer zeigt, dass die Mail auf dem Server angekommen ist. Ob jemand eine Lesebestätigung raus lässt ist jedem selber überlassen. Aber wenn man keinen Spam ließt, dann gibt es auch keine Lesebestätigung :) Hat also nicht wirklich viel mit Spam-Abwehr zu tun :)

Es ist aber eine gute Möglichkeit, im Streitfall etwas nachweisen zu können.
Gruß
Rene
carsten
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Re: Mailversand Empfangs- und Lesebestätigung

Beitrag von carsten »

Isch 'abe aber einen eigenen Server :mrgreen:
und da ist das alles abgeschaltet.

Spamabwehr ist, wenn der Spammer nicht mitbekommt, dass da eine aktive Mailadresse existiert, die auch noch abgefragt wird.

Ich dachte du bist in einem Verein und nicht in einer Rechtsabteilung. Ich rede mit den Leuten ;-)

Aber ich bin auch nicht der Entscheider, hab nur meine Meinung gesagt
Rene
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Re: Mailversand Empfangs- und Lesebestätigung

Beitrag von Rene »

carsten hat geschrieben:Ich dachte du bist in einem Verein und nicht in einer Rechtsabteilung. Ich rede mit den Leuten ;-)
Beides liegt heutzutage leider nicht mehr weit auseinander :) Ich frage nach solchen Optionen ja auch nicht ohne Grund.

Wenn in der Satzung z.B. steht, dass die Einladungen zur MV per Mail, an die letzte vom Mitglied angegebene Mailadresse, versendet wird, dann muss man im Streitfall nachweisen können, dass die Einladung auch versendet wurde. Kann man dies nicht, wird es eng. Eine solche Erfahrung musste leider ein befreundeter Verein machen. Da dieser Nachweis nicht erbracht werden konnte, wurden die Beschlüsse der MV unwirksam, denn bei einer der Abstimmungen hing die Entscheidung tatsächlich an einer einzigen Stimme. Da in diesem Fall keine "Empfangsbestätigung" vom Server kam, hätte der Verein diese Einladung per Post nachversenden müssen.
Gruß
Rene
carsten
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Re: Mailversand Empfangs- und Lesebestätigung

Beitrag von carsten »

Bei uns war das mal eine Frage des Amtsgerichts zu einer Versammlung mit Satzungsänderung.
Es reichte der Ausdruck der versendeten Mail mit den E-Mail-Adressen. Es wurde bemängelt, dass meine Adresse nicht bei den Empfängern dabei war :evil: Aber sie haben akzeptiert, dass ich den Inhalt als Ersteller gekannt haben muss, nach Rückfragen...
Bei Post kann ja auch niemand prüfen, ob der Brief 1. versendet und 2. auch angekommen und 3. auch gelesen wurde.

Allerdings verlasse ich mich bei allen Mails auf mein Outlook und pflege da entsprechende Gruppenverteiler. Immer auch ohne Empfangsbestätigungen. Denn die sind grundsätzlich abschaltbar.
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