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Re: Rückbelastung einer Lastschrift

Verfasst: Freitag 25. Mai 2012, 13:49
von heiner
Hallo Norbert,
Jetzt habe ich wieder ein verstorbenes Mitglied, und ich kann die Sollbuchung diesmal nicht (wie beim letzten Mal) per Rechtsklick löschen.
Sollstellungen können nur gelöscht werden, wenn keine Istzahlungen zugeordnet sind.

Heiner

Re: Rückbelastung einer Lastschrift

Verfasst: Donnerstag 31. Mai 2012, 00:39
von noschm
Hallo Heiner,

herzlichen Dank. Hat geklappt.

Gruß
Norbert

Re: Rückbelastung einer Lastschrift

Verfasst: Samstag 2. Juni 2012, 19:48
von egsel
Hallo Zusammen,
ich bin hier nur zufällig als "Programmsucher" eingestiegen.
Es ist "Geldinstituten" der BRD, seit 1993 BVG_Urteil, generell verboten, eine "Rückbelastung-Gebühr" zu erheben,
(Lastschrifteinzug) dies ist den Banken durchaus bekannt !!

Bitte "googeln" !
Also gehet hin und lasst euch alle "Rückbelastungsgebühren" als "Gutschrift" buchen.

mfg
egsel

Re: Rückbelastung einer Lastschrift

Verfasst: Montag 4. Juni 2012, 00:53
von Happy
Hallo egsel,

Vorsicht mit solchen Äußerungen.
Die Bank des Auftraggebers der Lastschrift darf dem Auftraggeber sehr wohl einen Gebühr für die Rückbuchung berechnen.
Was verboten ist und früher gern gemacht wurde ist, das die auftragsempfangende Bank, also die Bank des Zahlungspflichtigen, die aufgrund von z.B. fehlender Deckung des Kontos den Auftrag abgelehnt hat, ebenfalls eine Gebühr erhoben hat und das dem Zahler bzw. Inhaber des Kontos in Rechnung gestellt hat.
Somit ist eine doppelte Gebühr auf beiden Seiten erhoben worden.

Der Auftraggeber eines Einzuges kann dann diese, ihm in Rechnung gestellte Gebühr bei seinem Zahlungspflichtigen wieder einfordern, da der ja dran "schuld" ist, dass der Einzug nicht geklappt hat.

Gruß, Happy

Re: Rückbelastung einer Lastschrift

Verfasst: Mittwoch 6. Juni 2012, 22:21
von jacky_smith
Hallo,

ich hänge mich auch noch in diesen Thread ein.

Beim Beitragseinzug gab es diverse Rücklastschriften, die jeweils eine Gebühr von 3 € auslösten.
Der dem Konto belastete Betrag beträgt nun 33 € (30 € Beitrag + Gebühr von 3 €).
Bei Jugendmitgliedern trägt allerdings der Verein diese Gebühr.

Im Mitgliedskonto steht nach entsprechender Zuordung aus dem Buchungsfenster heraus derzeit ein Betrag von 33 € in der Spalte Differenz (der Betrag von 30 € wird vom Mitglied einmalig per Überweisung bezahlt).
Wie kann ich am besten die 3 € ausbuchen bzw. umbuchen zu Lasten des Vereins?

Danke für Eure Hilfe
Gruß

jacky_smith

Re: Rückbelastung einer Lastschrift

Verfasst: Donnerstag 7. Juni 2012, 18:18
von heiner
Hallo jacky_smith,

buche +33 € Mitgliedsbeitrag, -30 € Mitgliedsbeitrag mit Zuordnung zum Mitgliedskonto und 3 € Bankkosten (o.ä.)

Heiner

Re: Rückbelastung einer Lastschrift

Verfasst: Donnerstag 7. Juni 2012, 20:34
von jacky_smith
Hallo Heiner,

vielen Dank.
Ich hätte allerdings auch selbst darauf kommen können, zumal ich bereits schon Splitbuchungen durchgeführt habe.

Was mir allerdings aufgefallen ist:
Ich hatte die gesamte Rückbelastung einschließlich der Gebühr bereits dem Mitgliedskonto zugeordnet. Als ich diese -33 € dort gelöscht habe ("vom Mitgliedskonto lösen"), verschwand auch der Name des Mitglieds in der Liste der Buchungen.
Wenn ich allerdings anders herum verfahre und in der Liste der Buchungen den Eintrag den Mitgliedsname in der Spalte "Mitglied" lösche, bleiben die -33 € im Mitgliedskonto bestehen, müssen dort also gelöscht werden.

Ein Schönheitsfehler, aber sollte man m.E. kennen.

Viele Grüße

jacky_smith