Ja, ich weiss, gehört nicht wirklich hier hin, aber ich erhoffe mir trotzdem Feedback der anderen Kassenwarte:
Wie muss ich eine Musikanlage, die ein gemeinnütziger Verein für seine Konzerte (ideeller oder zumindest geringfügiger Zweckbetrieb) abgeschrieben werden? Wert > 500 EUR
Für Wirtschaftsbetriebe finde ich Angaben zwischen 5-10 Jahre, aber für Vereine ohne Gewinnabsicht?!?
Hab jetzt meine gesamte Literautr durch, aber dazu keine Antworten gefunden.
Danke für die Hilfe
Abschreibung
Moderator: heiner
-
- Beiträge: 176
- Registriert: Freitag 29. April 2011, 12:19
- Verein: Just Harmonists e.V. Offenbach/M.
Gesangverein mit einer Abteilung für gemischten Chor für Rock- und Popmusik
www.jh-of.de - Mitglieder: 40
- JVerein-Version: normalerweise aktuelle NB
- Betriebssystem: Win7-64
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 116
- Registriert: Donnerstag 1. März 2012, 12:43
Re: Abschreibung
Hallo Carsten,
da ich in der Steuerverwaltung beschäftigt bin, möchte ich Dir kurz antworten:
Meines Wissens spielt es für die Dauer der Abschreibung keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut in einem "Betrieb" mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht verwendet wird.
Letztendlich sollte die Abschreibung zumindest näherungsweise den Wertverlust des Wirtschaftsguts darstellen.
Wird die Anlage viel genutzt, dann geht es wohl eher in die Richtung 5 Jahre Nutzungsdauer, bei geringer Nutzung eher 10 Jahre, wobei ich jetzt natürlich nicht die amtliche AfA-Tabelle im Kopf habe.
Ich hoffe, das hilft Dir zumindest etwas weiter.
Gruß
jacky_smith
da ich in der Steuerverwaltung beschäftigt bin, möchte ich Dir kurz antworten:
Meines Wissens spielt es für die Dauer der Abschreibung keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut in einem "Betrieb" mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht verwendet wird.
Letztendlich sollte die Abschreibung zumindest näherungsweise den Wertverlust des Wirtschaftsguts darstellen.
Wird die Anlage viel genutzt, dann geht es wohl eher in die Richtung 5 Jahre Nutzungsdauer, bei geringer Nutzung eher 10 Jahre, wobei ich jetzt natürlich nicht die amtliche AfA-Tabelle im Kopf habe.
Ich hoffe, das hilft Dir zumindest etwas weiter.
Gruß
jacky_smith
Betriebssystem Windows 10 - 64bit
produktiver Einsatz mit JVerein 2.8.18
produktiver Einsatz mit JVerein 2.8.18
-
- Beiträge: 176
- Registriert: Freitag 29. April 2011, 12:19
- Verein: Just Harmonists e.V. Offenbach/M.
Gesangverein mit einer Abteilung für gemischten Chor für Rock- und Popmusik
www.jh-of.de - Mitglieder: 40
- JVerein-Version: normalerweise aktuelle NB
- Betriebssystem: Win7-64
- Kontaktdaten:
Re: Abschreibung
Danke dafür, aber richtig sicher scheinst du auch nicht zu sein.
Ich finde halt keinerlei Hinweise für Anschaffungen im ideellen Bereich. Und am Ende ists eh eine Ausgaben/Einnahmen-Rechnung. Bei längerer Abschreibung muss man eben den Restwert als Guthaben werten, muss ich nur den Kassenprüfern erklären
Solang es keine anderen Meinungen gibt nehm ich die 5 Jahre, hat eine sehr hohe Abnutzung, wir proben ja ständig damit
Ich finde halt keinerlei Hinweise für Anschaffungen im ideellen Bereich. Und am Ende ists eh eine Ausgaben/Einnahmen-Rechnung. Bei längerer Abschreibung muss man eben den Restwert als Guthaben werten, muss ich nur den Kassenprüfern erklären

Solang es keine anderen Meinungen gibt nehm ich die 5 Jahre, hat eine sehr hohe Abnutzung, wir proben ja ständig damit

-
- Beiträge: 131
- Registriert: Sonntag 25. Dezember 2011, 18:03
- Verein: DRK Bordesholm e. V.
- Mitglieder: 198
- JVerein-Version: 2.8.18
- Betriebssystem: Windows 10
- Wohnort: Wattenbek
- Kontaktdaten:
Re: Abschreibung
Ich kenne das auch im ideellen Bereich nur so, dass man sich an den "normalen" Nutzungsdauern orientiert. Führt halt dazu, dass Du evtl. dann sehr lange nur noch den "Erinnerungswert" von 1 € in den Büchern führst (weil Ihr die Anlage eben doch deutlich länger nutzen werdet).carsten hat geschrieben:Danke dafür, aber richtig sicher scheinst du auch nicht zu sein.
Ich finde halt keinerlei Hinweise für Anschaffungen im ideellen Bereich. Und am Ende ists eh eine Ausgaben/Einnahmen-Rechnung. Bei längerer Abschreibung muss man eben den Restwert als Guthaben werten, muss ich nur den Kassenprüfern erklären![]()
Solang es keine anderen Meinungen gibt nehm ich die 5 Jahre, hat eine sehr hohe Abnutzung, wir proben ja ständig damit
Gruß
Norbert