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Abschreibung

Verfasst: Dienstag 24. April 2012, 15:53
von carsten
Ja, ich weiss, gehört nicht wirklich hier hin, aber ich erhoffe mir trotzdem Feedback der anderen Kassenwarte:

Wie muss ich eine Musikanlage, die ein gemeinnütziger Verein für seine Konzerte (ideeller oder zumindest geringfügiger Zweckbetrieb) abgeschrieben werden? Wert > 500 EUR
Für Wirtschaftsbetriebe finde ich Angaben zwischen 5-10 Jahre, aber für Vereine ohne Gewinnabsicht?!?

Hab jetzt meine gesamte Literautr durch, aber dazu keine Antworten gefunden.

Danke für die Hilfe

Re: Abschreibung

Verfasst: Dienstag 24. April 2012, 18:30
von jacky_smith
Hallo Carsten,

da ich in der Steuerverwaltung beschäftigt bin, möchte ich Dir kurz antworten:

Meines Wissens spielt es für die Dauer der Abschreibung keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut in einem "Betrieb" mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht verwendet wird.
Letztendlich sollte die Abschreibung zumindest näherungsweise den Wertverlust des Wirtschaftsguts darstellen.
Wird die Anlage viel genutzt, dann geht es wohl eher in die Richtung 5 Jahre Nutzungsdauer, bei geringer Nutzung eher 10 Jahre, wobei ich jetzt natürlich nicht die amtliche AfA-Tabelle im Kopf habe.

Ich hoffe, das hilft Dir zumindest etwas weiter.

Gruß
jacky_smith

Re: Abschreibung

Verfasst: Dienstag 24. April 2012, 22:36
von carsten
Danke dafür, aber richtig sicher scheinst du auch nicht zu sein.
Ich finde halt keinerlei Hinweise für Anschaffungen im ideellen Bereich. Und am Ende ists eh eine Ausgaben/Einnahmen-Rechnung. Bei längerer Abschreibung muss man eben den Restwert als Guthaben werten, muss ich nur den Kassenprüfern erklären :D

Solang es keine anderen Meinungen gibt nehm ich die 5 Jahre, hat eine sehr hohe Abnutzung, wir proben ja ständig damit ;)

Re: Abschreibung

Verfasst: Montag 28. Mai 2012, 17:47
von noschm
carsten hat geschrieben:Danke dafür, aber richtig sicher scheinst du auch nicht zu sein.
Ich finde halt keinerlei Hinweise für Anschaffungen im ideellen Bereich. Und am Ende ists eh eine Ausgaben/Einnahmen-Rechnung. Bei längerer Abschreibung muss man eben den Restwert als Guthaben werten, muss ich nur den Kassenprüfern erklären :D

Solang es keine anderen Meinungen gibt nehm ich die 5 Jahre, hat eine sehr hohe Abnutzung, wir proben ja ständig damit ;)
Ich kenne das auch im ideellen Bereich nur so, dass man sich an den "normalen" Nutzungsdauern orientiert. Führt halt dazu, dass Du evtl. dann sehr lange nur noch den "Erinnerungswert" von 1 € in den Büchern führst (weil Ihr die Anlage eben doch deutlich länger nutzen werdet).

Gruß
Norbert