Schulförderverein: Mitglieder vs. Nicht-Mitglieder

Hier können die JVerein-Frischlinge ihre Fragen stellen.

Moderator: heiner

Antworten
Benutzeravatar
Tilman
Beiträge: 22
Registriert: Samstag 9. März 2013, 03:44
Verein: Förderverein der Kath. Grundschule am Domhof
Mitglieder: 150
JVerein-Version: 2.4.2
Betriebssystem: Windows XP

Schulförderverein: Mitglieder vs. Nicht-Mitglieder

Beitrag von Tilman »

Ist weniger eine JVerein-spezfische Frage, sondern eher einer Vereins(steuer)rechtliche. Aber, da sich hier einige Schulfördervereine tummeln, stelle ich die Frage mal trotzdem:

Bei der Planung von Projekten für die Förderung der Schule ist bei uns bei der Finanzierung meist vorgesehen, dass die Schüler/Eltern einen Eigenanteil tragen. Im Zuge dessen kommt in den Vorstandssitzungen regelmäßig die Idee auf, Mitglieder und Nicht-Mitglieder hierbei unterschiedlich zu behandeln (als Belohnung, bzw. als Anreiz zur Mitgliedschaft), z.B. Schüler von Mitglieder-Eltern zahlen 5 EUR Eigenanteil, Schüler von Nicht-Mitglieder-Eltern zahlen 10 EUR. Das gleiche Schema ist natürlich auch bei finanziellen Unterstützungen denkbar (Schüler von Mtglieder-Eltern werden mit 10 EUR gefördert, Schüler von Nicht-Mitglieder-Eltern mit 5 EUR). Aber wäre steuerlich wohl das gleiche.

Wie seht ihr diese mögliche Ungleichbehandlung? Ist das (steuerrechtlich) zulässig? Müsste man sowas auch buchhalterisch (Tätigkeitsbereiche, Buchungsarten) besonders behandeln?

Ich hab schon recht viel recherchiert zum Thema, konnte aber wenig Konkretes finden. Wäre toll, wenn mir jemand von euch ein paar Argumente für die nächste Sitzung liefern könnte... Mir gefällt das Konstrukt unter anderem deshalb nicht, weil sich dann je Schüler von Mitglieder-Eltern über das Schuljahr eine Summe von "Vergünstigungen" anhäufen könnte, die den Mitgliedsbeitrag übersteigt. Und das wäre, meines bescheidenen Schatzmeisterwissens nach, nicht erlaubt.

Gruß, Tilman
Benutzeravatar
DIG
Beiträge: 478
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 00:02
Verein: Deutsch-Isländische Gesellschaft e.V.
Mitglieder: 250
JVerein-Version: aktuellste
Betriebssystem: Win
Wohnort: Krefeld

Re: Schulförderverein: Mitglieder vs. Nicht-Mitglieder

Beitrag von DIG »

Hallo Tilman,
Tilman hat geschrieben:Wie seht ihr diese mögliche Ungleichbehandlung?
Mit derartige Ungleichbehandlungen habe ich grundsätzlich kein Problem. Auch wir kassieren unterschiedlich hohe Eintrittsgelder (Mitglied/Nicht-Mitglied) oder geben die Vereinszeitschrift an Mitglieder kostenlos ab, andere müssen sie kaufen.
Weder unser Steuerberater noch das Finanzamt hat sich daran bisher gestört.
Tilman hat geschrieben:Müsste man sowas auch buchhalterisch (Tätigkeitsbereiche, Buchungsarten) besonders behandeln?
Einzahlungen für solche Projekt musst Du nur dann dem Mitgliedskonto zuweisen (bzw. einer Nicht-Mitglied-Adresse) sofern dafür Spendenbescheinigungen erstellt werden sollen.
Im Übrigen ist die Unterscheidung von Ideellem Bereich/ Zweckbetrieb und Wirtschaftsbetrieb zu beachten. Nach Deiner Schilderung scheinen mir Eure Projekte eher ein Zweckbetrieb zu sein denn dem ideellem Bereich zuzuordnen. Leg Dir passende Buchungsarten (im richtigen Bereich) für Projekteinnahmhen und -ausgaben an, und falls Du die Anteile Mitglieder/Nicht-Mitglieder betrachten willst dann halt zwei Einnahmen.
Tilman hat geschrieben:eine Summe von "Vergünstigungen" anhäufen könnte, die den Mitgliedsbeitrag übersteigt.
Dazu häng ich mich nicht weit aus dem Fenster, in diese Größenordnungen kommen wir nicht.
Allerdings: Wenn die Entgelte bar kassiert werden und in einer Summe aufs Konto kommen, dann sind sie nicht direkt einem Mitglied zuordnenbar (und, war es denn überhaupt von einem Mitglied?). Und da die Summe der "Vergünstigungen" nur eine Einzelfallbetrachtung je Mitglied sein kann, ergibt sich ganz praktisch da kein großen Problem. Nur kannst Du dann keine Spendenquittungen für solche Beträge ausstellen, aber das willst Du hier ja wegen des Arbeitsaufwands -einschließlich der Adresserfassung der Nicht-Mitglieder- vielleicht auch gar nicht.

Viele Grüße,
Carsten
Viele Grüße,
Carsten
Antworten