bei einer Abrechnung sind die Vorbelegungen für die Fälligkeiten der Erst/Einzel-Lastschrift und Folge vertauscht. Die lange Frist gilt für Erst-LS.
Geprüft habe ich aber nicht, ob bei der Berechnung auch die Feiertage und Brückentage bei den Bank-Werktagen bewertet wurden.
In diesem Jahr tut sich faktisch bei Banken ab dem 20.12. nachmittags nichts mehr bis Neujahr, und so rechnen die auch dummerweise die Target-Daten. Hab ich extra unter grossem Gemurmel zur Antwort bei der Info-Veranstaltung bei meiner Bank so gefragt.
Banktage sind keine Werktage, da fallen zum Teil auch Brückentage innerhalb des Jahres drunter.
Also lieber zwei Wochen zu früh einreichen als einen Tag zu spät

Ansonsten hab ich das Problem der Einstellbarkeit der Sequenz. Ich war der Meinung, dass diese zwar vorbelegt ist, aber änderbar, z.B. wegen Änderungen von Mandaten, Änderungen bei Beitragshöhen etc.