Hallo,
ich habe gerade im SEPA-Kompendium der GLS-Bank auf S. 18 https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... GE&cad=rja gelesen, dass die Umdeutung der bisherigen Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basislastschriftverfahren NUR bis zum 31.1.2014 möglich ist.
NACH diesem Termin müssen von allen Mitgliedern neue SEPA-Mandate eingeholt werden.
Ich muss gestehen, dass mir dieser Termin nicht bekannt war. Ich ging davon aus, dies im Laufe des Jahres durch ein Pre-Notifications-Schreiben (evtl. 1 Ct-Überweisung, wenn JVerein/Hibiscus dies noch unterstützt) erledigen zu können.
Die Jahresbeiträge für das aktuelle Jahr habe ich im Januar diesen Jahres noch "traditionell" eingezogen und der nächste Termin für den Jahresbeitrag ist erst der Januar 2015.
Wie wurde das von Euch gehandhabt?
Wurde die Frist evtl. verlängert?
Viele Grüße
jacky_smith
Frist für Umdeutung der Einzugsermächtigung auf SEPA-L.verf.
Moderator: heiner
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Frist für Umdeutung der Einzugsermächtigung auf SEPA-L.verf.
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Re: Frist für Umdeutung der Einzugsermächtigung auf SEPA-L.v
Machs jetzt und datiere zurück 

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Re: Frist für Umdeutung der Einzugsermächtigung auf SEPA-L.v
Hallo,
Gruß
Norbert
da SEPA ja ursprünglich zum 01.02. "greifen" sollte, haben wir Anfang Januar alle Mitglieder per Brief über die Umstellung/Umdeutung informiert. Die Schreiben, auch wenn tw. von Hand verteilt, sollten allen betroffenen Mitgliedern also vor dem 31.01. zugegangen sein.jacky_smith hat geschrieben:Wie wurde das von Euch gehandhabt?
Wurde die Frist evtl. verlängert?
Gruß
Norbert
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Re: Frist für Umdeutung der Einzugsermächtigung auf SEPA-L.v
Hallo,
ich habe gerade bei unserer Bank (Sparkasse Hochrhein) nachgefragt, ob hier eine Frist zur Umwidmung besteht.
Die Antwort war ein klares "nein".
Also genügt es, die Mitglieder im Laufe des Jahres 2014 über die Umstellung/Umwidmung zu informieren und ihnen die notwendigen Daten für den Einzug des nächsten Jahresbeitrags im Januar 2015 mitzuteilen.
Viele Grüße
jacky_smith
ich habe gerade bei unserer Bank (Sparkasse Hochrhein) nachgefragt, ob hier eine Frist zur Umwidmung besteht.
Die Antwort war ein klares "nein".
Also genügt es, die Mitglieder im Laufe des Jahres 2014 über die Umstellung/Umwidmung zu informieren und ihnen die notwendigen Daten für den Einzug des nächsten Jahresbeitrags im Januar 2015 mitzuteilen.
Viele Grüße
jacky_smith
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