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Mittelverwendung

Verfasst: Samstag 19. Juli 2025, 13:44
von funkenzupfer
In den Release Notes bin ich auf folgendes gestossen.
Gemeinnützige Vereine müssen ihre Einnahmen (Finanzen und Sachen) im aktuellen und den zwei folgenden Jahren verwenden (zeitnahe Verwendung).
Diese Regelung ist seit 2020 oder 2022 hinfällig, auf jeden Fall für Vereine mit Einnahmen unter 45.000 EUR.
Ich suche da gerne nochmal nach Quellen.

Wenn man nach dem Thema im Internet suchst, findet man viele Quellen, die meisten sind aber sehr alt, teilweise 10 Jahre. Also wirklich genau hinschauen, wie aktuell der Beitrag ist.

Re: Mittelverwendung

Verfasst: Samstag 19. Juli 2025, 13:53
von funkenzupfer
So, eine Quelle gefunden.
https://www.vereinswelt.de/finanzen/ste ... erwendung/
Ausnahme für kleine Vereine

Achtung: Allerdings hat das Jahressteuergesetz 2020 für kleine und mittlere Vereine eine Erleichterung gebracht. Vereine, die mit ihren Bruttoeinnahmen unter 45.000 Euro pro Jahr bleiben, sind nicht mehr an die zeitnahe Mittelverwendung gebunden. Der § 55 Absatz 1 Nummer 5 der Abgabenordnung (AO) wurde dazu durch das Jahressteuergesetz (JStG) entsprechend ergänzt.
Ich denke das betrifft die meisten Vereine.

Re: Mittelverwendung

Verfasst: Sonntag 20. Juli 2025, 09:38
von joma
Ich werde das noch in die Docu aufnehmen.